Auf der Brünigstrasse in Giswil wollten zwei Lenker einen Car überholen. Das hatte schwerwiegende Folgen – samt Gerichtstermin.
Ein junger Autofahrer aus dem Kanton Bern ist vom Obwaldner Kantonsgericht der schweren fahrlässigen Körperverletzung für schuldig gesprochen worden. Er hatte 2007 bei einem Überholmanöver auf der Höhe «Zollhaus» in Giswil einen Motorradfahrer übersehen. Beide Lenker wollten einen langsam fahrenden Car überholen. Dabei stürzte der Motorradfahrer, ohne dass er mit dem Personenwagen kollidiert war. Er zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er heute querschnittgelähmt ist.
Mittleres Verschulden
Das Gericht hatte die Frage zu beurteilen, wie gross das Verschulden des Autofahrers an diesem tragischen Unfall ist. In der Urteilsbegründung spricht das Gericht von einem «mittleren Verschulden». Er habe die Sorgfaltspflichten nicht grob fahrlässig missachtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Robert Hess
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Mittwoch in der Neuen Obwaldner Zeitung.