Die Idee der Regierung, die Pendlerabzüge zu reduzieren, stösst bei den Parteien auf breiten Widerstand.
Die Regierung möchte im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2016 die Pendlerabzüge auf 3000 Franken limitieren, anstelle des heute gültigen vollen Abzugs. Dies, weil nach der Annahme der nationalen Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) ab 2016 Kanton und Gemeinden in Obwalden rund 3,5 Millionen Franken mehr in den öffentlichen Verkehr investieren müssen.
Das Vorhaben stösst aber bei allen Parteien auf Widerstand. Keine einzige Partei spricht sich für einen Abzug von 3000 Franken aus. Die Regierung möchte überdies den Verteilschlüssel der Investitionsbeiträge zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ändern. Bisher übernahm der Kanton 85 Prozent der Kosten, die Gemeinden 15 Prozent. Neu würde der Kanton noch 70 Prozent übernehmen, die Gemeinden hätten 30 Prozent zu tragen. Dies wird von allen Parteien unterstützt.