Der Kanton schickt das neue Gesundheitsgesetz in die Vernehmlassung. Es soll moderner und schlanker werden.
Das aktuelle Obwaldner Gesundheitsgesetz datiert aus dem Jahre 1991. «Das Gesundheitswesen hat seither eine starke Dynamik entfaltet und sich teilweise grundlegend verändert», schreibt der Kanton. Das geltende Gesundheitsgesetz entspreche deshalb in vielen Bereichen den Anforderungen und Bedürfnissen des heutigen öffentlichen Gesundheitswesens nicht mehr.
«Mit der Gesetzesrevision werden keine grundlegenden Veränderungen des Gesundheitswesens im Kanton angestrebt», hält die Regierung fest. Oberstes Ziel sei es, das Gesundheitsgesetz zu modernisieren. So erfolgt einerseits eine umfassende formelle Angleichung an die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Andererseits werden inhaltliche Anpassungen an die zur Zeit herrschenden bzw. vorhersehbaren Herausforderungen eines öffentlichen Gesundheitswesens vorgenommen.
red