Die Gemeinden üben Kritik an den Mehrkosten bei der Kesb. Durch «Fehleinschätzung» habe der Kanton diese mitverursacht.
Die hohe Arbeitsbelastung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und personelle Schwierigkeiten seien absehbar gewesen. Eine «Fehleinschätzung» des Kantons habe nun finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden, beklagen diese im Rahmen der Vernehmlassung zum Nachtrag der Regierung, der am 4. Dezember Thema im Kantonsrat sein wird.
Gemäss dem Verordnungsnachtrag zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sollen die Gemeinden künftig 0,065 Steuereinheiten zur Abgeltung der Kesb abliefern - total 1,37 statt wie aktuell 0,9 Millionen Franken. Grund: Die bis 2015 befristeten Vollzeitstellen (vier von zehn) sollen bis Ende 2017 verlängert werden. Das passt den Gemeinden nicht: Für die Kesb aufkommen zu müssen und auf «personeller, organisatorischer und finanzieller Ebene keine Steuermöglichkeiten» zu haben, sei problematisch.
Christoph Riebli