Viel Papierkram, Unterschriften auf wichtigen Dokumenten – das alles soll bei der Steuererklärung künftig wegfallen. Die Regierung will bereits 2018 ein neues System einführen, bei dem alles nur noch übers Internet läuft.
Adrian Venetz
adrian.venetz@obwaldnerzeitung.ch
Obwalden geht neue Wege. Als schweizweit erster Kanton will er aufs kommende Jahr hin die komplett elektronische Steuererklärung einführen. Die Steuerpflichtigen können damit ihre Steuererklärung im Internet ausfüllen und der Steuerverwaltung auch sämtliche Unterlagen elektronisch zukommen lassen. Statt einer Unterschrift braucht es einen Code. Dies erfordert eine Gesetzesanpassung, die am Donnerstag im Kantonsrat behandelt wurde.
Nicht zu verwechseln ist die neue Lösung mit der bereits heute bestehenden und weitverbreiteten Möglichkeit, die Steuererklärung am Computer auszufüllen und die Unterlagen der Steuerverwaltung elektronisch zu übermitteln. Heute muss der Steuerpflichtige dafür ein Programm (OW-Tax) auf dem Computer installieren, zudem braucht es noch immer ein von Hand unterschriebenes Formular. Die neue Lösung ist komplett webbasiert. Das heisst: Die Steuererklärung kann via Browser von jedem Computer aus erledigt werden – das geht sogar mit einem Smartphone oder Tablet. Eine App auf dem Smartphone soll es sogar ermöglichen, übers Jahr hindurch wichtige Dokumente zu fotografieren bzw. zu scannen und sie im eigenen Steuerdossier abzulegen.
Weshalb diese Pionierrolle? Ursprünglich wollte man die Steuerverwaltung mit einem sogenannten Scan-Center entlasten (Kostenpunkt: 900 000 Franken). Die eingereichten Steuererklärungen werden dabei gescannt, von einer Software analysiert und elektronisch abgelegt. Von einer komplett elektronischen Steuererklärung sah damals die Regierung ab, weil eine solch moderne Lösung zu teuer wäre. Im Mai 2017 hat nun aber eine Softwarefirma dem Kanton ein sehr günstiges Angebot gemacht für eine webbasierte E-Tax-Lösung. Diese Gelegenheit will Obwalden beim Schopf packen und als Pionierkanton das neue System einführen – deshalb auch der sehr sportliche Fahrplan mit der Einführung aufs neue Jahr hin. Fast eine halbe Million Franken günstiger als ein Scan-Center ist die Beschaffung der neuen Softwarelösung, hält die Regierung in der Botschaft fest. Und künftig spart man jährlich Kosten. Die Regierung schätzt, dass bis 2023 drei Vollzeitstellen bei der Steuerverwaltung gestrichen werden können. In einigen Jahren soll der Steuerpflichtige nur noch ein kurzes Schreiben der Steuerverwaltung erhalten mit dem Hinweis, dass es wieder Zeit ist für die Steuererklärung. Danach folgt alles papierlos im Internet.
Um die Steuerverwaltung tatsächlich zu entlasten und Kosten zu sparen, ist es aber wichtig, dass möglichst viele Steuerpflichtige auf den modernen Zug aufspringen und die neue Möglichkeit nutzen. Doch wie erreicht man das? Diese Frage gab im Parlament am meisten zu diskutieren. Grund: Die Regierung hatte vorgeschlagen, dass Bürger, die ihre Steuererklärung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren noch immer «altmodisch» ausfüllen – also von Hand oder mit dem Programm OW-Tax – eine Gebühr von 50 Franken bezahlen müssen, weil dies der Steuerverwaltung Mehrarbeit beschert. Das Parlament folgte jedoch einem Änderungsantrag der vorberatenden Kommission. Diese will auf die Festlegung einer solchen «Strafgebühr» verzichten – zumindest vorerst. Wichtig sei es nun, mit verschiedenen Marketingmassnahmen die Steuerpflichtigen von den Vorteilen der neuen Lösung zu überzeugen. Nach zwei bis drei Jahren soll die Situation neu beurteilt werden. Dann könne die Regierung immer noch entscheiden, ob ein Bonus-Malus-System notwendig ist, wie Kommissionspräsidentin Lucia Omlin (CVP, Sachseln) sagte.
Dieser Vorschlag wurde fraktionsübergreifend unterstützt. Eva Morger (SP, Sachseln) gab etwa zu bedenken, dass einige Steuerpflichtige vielleicht gar nicht in der Lage sind, die Internetlösung zu benutzen. Und Daniel Wyler (SVP, Engelberg) wies darauf hin, dass der Steuerpflichtige gewisse Unterlagen – etwa den Lohnausweis und andere Belege – immer noch in Papierform erhalte. Wähle der Steuerpflichtige den komplett elektronischen Weg, müsse er diese Dokumente selbst einscannen, was ebenfalls mit einem gewissen Aufwand verbunden sei. Zu solchen Fragen müsse man sich Gedanken machen, bevor man Bearbeitungsgebühren für in Papierform eingereichte Steuererklärungen verlange, sagte Wyler.
Die Regierung finde ihr vorgeschlagenes Malus-System nach der Übergangsfrist von drei Jahren angemessen, sagte Volkswirtschaftsdirektor Niklaus Bleiker als Stellvertreter der krankheitshalber abwesenden Finanzdirektorin Maya Büchi. Der Regierungsrat könne aber auch mit dem Vorschlag der Kommission leben und werde dagegen nicht opponieren. Die Schlussabstimmung folgt in zweiter Lesung im Oktober.