Der Regierungsrat regelt die Umsetzung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, der ab 1. Januar 2021 gilt. Er rechnet mit Mehrkosten von rund 10'000 Franken pro Jahr.
(sez) Per 1. Januar 2021 wird in der ganzen Schweiz ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt. Dieser kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden, wobei der Erwerbsausfall durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Diese Entschädigung beträgt wie beim Mutterschaftsurlaub 80 Prozent des bisherigen Einkommens. In Folge dieser bundesrechtlichen Vorgaben ist die Personalverordnung des Kantons Obwalden entsprechend anzupassen. Der Regierungsrat schreibt in einer Medienmitteilung vom Mittwoch, dass er für die kantonale Verwaltung eine Umsetzung gemäss dem bereits bestehenden Modell des Mutterschaftsurlaubs vorschlage: Dauert das Arbeitsverhältnis vor der Geburt des Kindes mindestens zwei Jahre, so hat der Angestellte Anspruch auf 100 statt 80 Prozent des Grundlohns, wobei der Kanton als Arbeitgeber die zusätzlichen 20 Prozent finanziert.
Mit dieser Anpassung will der Regierungsrat die Vorlage diskriminierungsfrei umsetzen und die Gleichstellung von Frau und Mann berücksichtigen. Die vorgeschlagene Umsetzung hat für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund 10'000 Franken zur Folge.
Obwalden ist der einzige Zentralschweizer Kanton, der frischgebackenen Vätern bis anhin nur einen freien Tag gewährt hat. In der Vernehmlassung des Bundes lehnte Obwalden im Frühjahr 2019 die Einführung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs ab. Er argumentierte einerseits damit, dass KMU nicht mit Grossbetrieben gleichgestellt werden könnten. Andererseits würden die öffentlichen Finanzen zu stark belastet. Zudem schrieb der damalige Landammann Christoph Amstad in der Vernehmlassungsantwort, ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub könne «die Bedürfnisse einer aktuellen und künftigen partnerschaftlichen Rollenteilung in Familien» nicht zufriedenstellen. Das System Elternzeit solle gezielter geprüft und weiterentwickelt werden.
Wie der Regierungsrat weiter mitteilt, sind im Nachtrag zur Personalverordnung folgende zusätzlichen Anpassungen vorgesehen:
Das Vernehmlassungsverfahren dauert gemäss der regierungsrätlichen Mitteilung bis zum 26. Februar 2021. Anschliessend werde der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Es sei vorgesehen, dass der Nachtrag per 1. August 2021 in Kraft tritt. Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub gilt schweizweit ab 1. Januar 2021.