Die Obwaldner Justiz hat einen Temposünder laut Bundesgericht zu Recht verurteilt. Der Lenker hatte die Radarmessung angezweifelt.
Die Obwaldner Justiz hat einen Temposünder in Sarnen zurecht verurteilt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Der beschuldigte Lenker hatte die Radarmessung der Kantonspolizei angezweifelt.
Seiner Auffassung nach war der Empfindlichkeitsmodus des Messgeräts falsch eingestellt gewesen. Zudem monierte er, man habe sich bei einem Gutachten über das Messgerät auf einen befangenen Sachverständigen abgestützt.
Das Richter in Lausanne haben nun alle Einwände des Fahrers entkräftet. Der Lenker muss nicht nur die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen, sondern auch mit einem mindestens dreimonatigen Ausweisentzug rechnen.
red