Der Kanton mache das Bauen schwer, während man den Reiche hofiere, heissts aus Bauernkreisen. Die Regierung sieht das anders.
Wollen Landwirte neuen Wohnraum ausserhalb der Bauzonen schaffen, schreibt das Raumplanungsgesetz des Bundes vor, was möglich ist. Grundsätzlich müssen neue Bauten den Zonen entsprechen - also in der Landwirtschaftszone auch landwirtschaftlich begründet sein. Ausnahmebewilligungen sind jedoch möglich.
Bäuerliche Kreise äussern ihre Unzufriedenheit, was die Bewilligungspraxis des kantonalen Raumplanungsamtes anbelangt, auch dass das Bundesgesetz einen Spielraum zulasse, der nicht genutzt werde. Der landwirtschaftliche Planer Hanspeter Lussi sagt: «Es gibt immer mehr Restriktionen und Formulare, die das Bauen schwieriger machen.»
Die Aussage von Planer Lussi hält der Obwaldner Baudirektor für «polemisch». Hans Matter: «Die Zonen für gehobenes Wohnen haben sich genauso an den gesetzlichen Vorgaben zu messen wie Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen.»
Geri Wyss
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der «Zentralschweiz am Sonntag» vom 8. März.