Am 20. Mai stimmt die Kirchgemeindeversammlung darüber ab, ob auf dem Kirchturm in Zukunft keine Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Gegen die ausserordentliche Kündigung des Vertrags mit der Swisscom wehrt sich diese.
Der Widerstand der Alpnacher gegen die geplante Mobilfunkanlage im Kirchturm schreibt ein neues Kapitel: Eine Einzelinitiative verlangt, dass auf dem Grundstück der Pfarrkirchenstiftung auch in Zukunft keine Mobilfunk-Basisstationen oder Mobilfunk-Antennen errichtet werden dürfen. Am 20. Mai stimmt die Kirchgemeindeversammlung darüber ab. Dies, nachdem der Kirchgemeinderat Ende Februar bereits den im September davor auf 15 Jahre abgeschlossenen Mietvertrag mit der Swisscom ausserordentlich gekündigt hatte. Der Kirchgemeinderat begründete den Schritt mit der breiten Opposition in der Bevölkerung.
Eine Gruppe von Anwohnern unter dem Namen «Interessengemeinschaft strahlungsfreier Kirchturm Alpnach» hatte innert kurzer Zeit über 320 Unterschriften gesammelt gegen die Pläne der Swisscom, im Kirchturm eine mit der neuen 5G-Technologie ausgestattete Mobilfunkanlage einzubauen. Die Unterzeichnenden sorgten sich vor allem um die gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung. Einige äusserten aber auch ethische Bedenken über die Verwendung der Kirche für eine Mobilfunkantenne.
Diese Gefahr sei mit der Kündigung des Mietvertrags für den Kirchturm noch nicht gebannt, sagt Alt-Kirchenrat Hans Wallimann, der die Einzelinitiative eingereicht hat. «Ich will, dass das Verbot der Nutzung des Kirchturms für Mobilfunkantennen im Grundbuch eingetragen wird. Ob es künftig einmal aufgehoben wird, soll das Volk entscheiden können.»
Wallimann hofft, mit seiner Initiative auch andere Kirchgemeinden zu sensibilisieren. Wenn der 63-jährige Elektromechaniker vom Alpnacher Kirchturm redet, schwingt viel Leidenschaft mit. Schliesslich sei er das geistige und kulturelle Zentrum Alpnachs. «Mit der wirtschaftlichen Nutzung durch eine halbprivate Gesellschaft verkaufen wir uns! Woher wissen wir denn, dass die Swisscom nicht eines Tages an ausländische Eigentümer verkauft wird? Was wird dann aus unserer Kirche?» Wallimann befürchtet zudem, dass die Alpnacher den Kirchturm künftig nur noch mit einer Bewilligung der Swisscom besuchen dürfen. «Die Glocke von 1458 ist das älteste Kulturgut der Gemeinde, das noch täglich in Gebrauch ist. Die hat schon Bruder Klaus läuten gehört. Ich will, dass die Alpnacher sie weiter ohne grosse Umstände anschauen können.»
Hier kann Kirchenratspräsident Daniel Albert Entwarnung geben. «Diese Frage haben wir vor der Unterzeichnung des Mietvertrags geklärt, da sie uns wichtig war. Die Swisscom hat uns den Zugang zum Kirchturm für jedermann und zu jeder Zeit garantiert.» Trotzdem, der Widerstand der Bevölkerung hat den Kirchgemeinderat überzeugt. Zwar hätte die Kirchgemeinde vom Vertrag mit der Swisscom auch profitiert, wie es in der Botschaft heisst. Die anstehende Sanierung des Kirchturms wäre durch die Swisscom mitfinanziert worden. Und es hätten jährlich vierstellige Mieterträge generiert werden können.
Doch nun will der Kirchgemeinderat nicht einmal im Falle einer Ablehnung der Einzelinitiative auf seinen Kündigungsentscheid zurückkommen. Und ein Ja sähe man als Bestärkung, «die ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags mit juristischen Mitteln durchzusetzen». Denn die Swisscom anerkennt die ausserordentliche Kündigung aus Alpnach nicht und hält am Mietvertrag fest. Ob also nicht doch eine Handyantenne in den Kirchturm kommt, bleibt vorerst offen.
Die Kirchgemeindeversammlung findet am Montag, 20. Mai um 20 Uhr im Pfarreizentrum statt. Traktandiert sind auch die Rechnung und ein Kreditantrag für das Jubiläumsjahr der Kirche 2020/2021.