Das Schwyzer Kantonsgericht verweigerte einem Vergewaltigungsopfer Einsicht in die Akten. Nun wurde es deswegen vom Bundesgericht zurechtgewiesen.
Im letzten Jahr sorgte der Fall eines Hauswarts, der sich über mehrere Monate an einem geistig behinderten Mädchen sexuell verging, mehrmals für Schlagzeilen. Nun musste sich auch das Bundesgericht mit dem Fall befassen.
Der Opferanwalt reichte dort Beschwerde ein, weil Martin Ziegler, Präsident des Schwyzer Kantonsgerichtes, die Einsicht in die Akten des Falles – und damit auch zu den getroffenen Zwangsmassnahmen – verwehrt hatte. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied.
red