Schwarzfahrer bleiben straffrei

Wer ohne Billett unterwegs ist, wird bis auf weiteres nicht mehr strafrechtlich belangt. Ein Freipass für Schwarzfahrer ist dies aber nicht.

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Schwarzfahrer im öffentlichen Verkehr bleiben straffrei. (Bild: Jals/Neue LZ)

Schwarzfahrer im öffentlichen Verkehr bleiben straffrei. (Bild: Jals/Neue LZ)

Das Bundesgericht hat am 21. Februar entschieden, dass eine Schwarzfahrerin nicht verurteilt und gebüsst werden darf, wenn sie gar kein Billett hat. Bestraft werden kann nur, wer es zum Beispiel versäumt, seine Fahrkarte zu entwerten. Das hat Folgen. Wegen des Urteils des höchsten Schweizer Gerichts verzichtet die Zentralbahn mit Sitz in Stansstad darauf, Schwarzfahrer auf strafrechtlichem Weg zu belangen. «Auch wir werden vorderhand Schwarzfahrern nicht anzeigen, weil ein solches Vorgehen gesetzlich nicht gestützt ist», betont Ivan Buck, Leiter Marketing bei der Zentralbahn.

Das geht ins Geld. Die SBB erstatteten laut eigenen Angaben im vergangenen Jahr rund 2000 Strafanzeigen wegen Schwarzfahren. In diesem Grössenbereich bewegen sich auch die Zahlen der Verkehrsbetriebe Luzern. Von einem Freipass für Schwarzfahrer kann aber keine Rede sein. Die Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs verzichten zwar derzeit darauf, strafrechtliche Schritte gegen Schwarzfahrer zu ergreifen, nicht aber zivilrechtliche. Ivan Buck betont: «Wir gehen weiterhin gegen Schwarzfahrer vor. Wer erwischt wird, muss eine Busse bezahlen.»

Dominik Buholzer

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Montag in der Neuen Luzerner Zeitung.