SCHWYZ: Bürgschaftsfonds-Gesetz soll zeitgemässer werden

Die Schwyzer Regierung hat Bericht und Vorlage über das Gesetz über den Bürgschaftsfonds verabschiedet. Damit soll den aktuellen Finanzierungsbedürfnissen besser Rechnung getragen werden, teilte das Finanzdepartement am Donnerstag mit.

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Die ergänzende Bürgschaft sei aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Immobilienpreissteigerungen nicht mehr zeitgemäss, heisst es weiter. Eine neue Bestimmung für Wohnbaugenossenschaften und -stiftungen soll zahlbaren Wohnraum fördern.

Weiter genüge die reine Bürgschaft dem heutigen Kapitalbedarf im Rahmen von KMU-Finanzierungen nicht mehr und auch die Bürgschaftslimite für Start- und Risikofinanzierungen soll erhöht werden, heisst es weiter.

Neben inhaltlichen wurden auch einige formelle Anpassungen vorgenommen. Laut Medienmitteilung erachten sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer die geplanten inhaltlichen und formellen Anpassungen als notwendig. Das neue Gesetz soll 2014 in Kraft treten.

(sda)