Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat Sparmassnahmen im Umfang von insgesamt 41 Millionen Franken vor. Sie enthalten Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen des Kantons von insgesamt 8 Millionen Franken sowie Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke in der Höhe von 33 Millionen Franken.
Das neue Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Schwyz, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, verlangt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und setzt klare Zielvorgaben zur Höhe des Eigenkapitals bis ins Jahr 2022. Die Massnahmen umfassen einerseits weitere Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen im Kantonshaushalt und andererseits Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke.
Für die meisten der geplanten Massnahmen braucht es Gesetzesänderungen. Damit kein unnötiger Gesetzgebungsprozess gestartet wird, werden die Massnahmen zuerst dem Kantonsrat unterbreitet, wie die Staatskanzlei des Kantons Schwyz am Donnerstag mitteilte. Der Kantonsrat entscheidet, ob er den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt.
Aufgrund des Gesetzgebungsprozesses werden diese Massnahmen voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten. Diejenigen Massnahmen, die in der Kompetenz des Regierungsrats liegen, wird der Regierungsrat wo möglich schon ab dem Jahr 2017 umsetzen.
Stimmt der Kantonsrat den vorgeschlagenen Massnahmen nicht zu und schlägt er keine gangbaren Alternativen vor, sind laut Mitteilung «weitere Steuererhöhungen unumgänglich». Für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung müssen deshalb folgende Elemente zwingend umgesetzt werden:
Das Finanzhaushaltsgesetz schreibt ab 2018 den Aufbau von über 300 Millionen Franken Eigenkapital vor. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 dürfte das Eigenkapital Anfang 2018 deutlich negativ sein. Schon heute muss der laufende Aufwand teilweise durch die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Zum Aufbau von Eigenkapital werden deshalb weitere Massnahmen ergriffen werden müssen.
pd/zim
Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen:
Lastenverschiebungen:
Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen:
Lastenverschiebungen: