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Die Beschwerde von Umweltschutzverbänden gegen das Projekt A4 Neue Axenstrasse vom Bundesverwaltungsgericht grösstenteils abgelehnt. Damit können die Arbeiten für die Galerie Gumpisch aufgenommen werden.
(pjm) Das Bundesverwaltungsgericht Brunnen hat am Freitag die Baugenehmigung für den Bau der A4 Neue Axenstrasse grösstenteils bestätigt. Damit Entzog das Gericht laut einer gemeinsamen Medienmitteilung der Baudirektion Uri und des Baudepartementes Schwyz, die aufschiebende Wirkung bezüglich der Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Baustrom. Dies betrifft auch die geplanten Ersatzbiotope in Ingelbohl. Der Forderung der Bauherrschaft auch beim Bau des Sisikoner Tunnels die aufschiebende Wirkung zu entziehen, kam das Bundesverwaltungsgericht nicht nach.
Zuvor hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am 30. April den Bau der A4 Neue Axenstrasse bewilligt. Lediglich die flankierenden Massnahmen an der alten Axenstrasse sollten laut Uvek überarbeitet und bis zu Inbetriebnahme der A4 Neue Axenstrasse. Gegen diese Planungsgenehmigung hatten Umweltverbände Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.