Vor einem Jahr schockte eine Fotomontage in den Briefkästen die Schwyzer Bevölkerung. Nun sind die Untersuchungen einen Schritt weiter. Eine Gerichtsverhandlung rückt näher.
Eine selbst gebastelte Ansichtskarte rüttelte vor gut einem Jahr in Schwyz Bewohner und teils auch das Gewerbe auf. Die Postkarte, die offensichtlich als Fotomontage zusammengebastelt wurde, zeigte die Dorfeinfahrt von Schwyz von der Schmidgasse Richtung Hauptplatz her. Wer genau hinschaute, erkannte, dass die Pfarrkirche nicht mehr den üblichen Turm hatte, sondern als Minarett über dem Hauptort thronte. Zudem war auf dem Trottoir eine Frau in Vollschleier unterwegs, und das Schwyzer Wappen zierte nicht das bekannte Schwyzer Kreuz auf rotem Grund, sondern ein Halbmond mit Stern.
Der Text der Ansichtskarte wies darauf hin, dass Islam-Gläubige in Schwyz schon bald die Mehrheit übernehmen könnten. Schwyzer wurden gebeten, sich deshalb ebenfalls zu verschleiern. Unterzeichnet war die Karte von einem – ebenfalls erfundenen – «Islamischen Zentralrat Innerschwyz».
Die Schwyzer Kantonspolizei nahm zusammen mit den zuständigen Bundesstellen postwendend eine Untersuchung auf. Bald stellte sich heraus: Ähnliche Karten mit den Fotomontagen wurden auch andernorts verbreitet, etwa in Lachen, Herrliberg oder Eschenbach.
Gut ein Jahr nach der Aktion ist zwar weiterhin noch nicht bekannt, wer der Urheber der Postkarten war, berichtet nun die «Linth-Zeitung». Die Leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Innerschwyz, Franziska Steiner, bestätigte das gestern auf Anfrage unserer Zeitung: «Das Verfahren konnte noch nicht rechtmässig abgeschlossen werden.»
Der Verdacht führte die Ermittler aber in unsere Region: Denn die Innerschwyzer Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlung, nachdem die auf den Postkarten angegebene E-Mail-Adresse einem Verdächtigten aus dem Kanton Schwyz zugeordnet worden war. Gegen diese Person, so hiess es damals, lief bereits eine Untersuchung «in einem völlig anderen Zusammenhang».
Jetzt ist die Untersuchung einen Schritt weiter. In der Zwischenzeit, bestätigt Steiner, seien eine Teileinstellung und ein Strafbefehl eingegangen. Beide sind aber noch nicht rechtskräftig. «Zum konkreten Fall will und kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen», führte Steiner weiter aus.
Ob die erfolgte Teileinstellung die Angelegenheit mit dem Islam-Flyer betrifft, ist also nicht bekannt. Gleiches gilt auch für den Inhalt des Strafbefehls. Letzterer ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Einsprache hängig ist. Erst wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist, wird sich zeigen, ob und wann der Fall vor Gericht kommt. Es ist jedoch gut vorstellbar, dass es dereinst zu einem Gerichtsfall im Kanton Schwyz kommt. Ist das schliesslich der Fall, will die Staatsanwaltschaft dann auch umfassend orientieren, heisst es.