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Nach wie vor gibt es offene Fragen zur Entlassung von Pfarrer Werner Fleischmann. Einige stellte ein Direktbetroffener in einem Leserbrief. Hanstoni Gamma, Präsident des Kirchenrats, nimmt dazu Stellung.
Vor kurzem informierte der Kirchenrat Küssnacht über das Ausmass der Verschuldung von Pfarrer Werner Fleischmann. Dieser musste nach über zwei Jahrzehnten sein Amt niederlegen. Grund dafür sind Spielschulden. Die Ausstände belaufen sich auf 1,4 Mio. Franken (wir berichteten). Dennoch erhält Pfarrer Werner Fleischmann nach wie vor viel Support von Küssnachtern, Merlischachern und Immenseern.
In einem Leserbrief stellte Ernst Dober aus Merlischachen als Direktbetroffener kürzlich Fragen an den Küssnachter Kirchenrat und schrieb auch seine Meinung dazu: «Dich, Werner, wünsche ich trotz der grossen Enttäuschung zurück nach Merlischachen, Küssnacht und Immensee zu deiner Gemeinde und deinen Freunden – so wie es tausend andere auch tun.» Hanstoni Gamma, Präsident des Kirchenrats Küssnacht, beantwortet die Fragen des Leserbriefschreibers.
Stimmt es, dass der ganze Kirchenrat von Küssnacht als Arbeitgeber und Lohnzahler von Werner Fleischmann bis Ende des vergangenen Jahres nichts von seinen Schulden gewusst hat?
Ende 2016 informierte der Pfarrer den Kirchenrat über seine privaten Schulden. Da er eine Unterdeckung hatte, wurde der Pfarrer seitens Kirchenrat unterstützt, die damaligen seitens Pfarrer gemeldeten Gläubiger wurden durch einen privaten Geldgeber abgedeckt. Der Kirchenrat ging damals davon aus, dass mit der von ihm gewährten Überbrückung alles wieder auf gutem Wege sei.
Kritik wird laut, dass die Geldgeber früher von Seiten der Kirche hätten gewarnt werden müssen.
Ende April 2018 hatte der Kirchenrat konkrete Hinweise. Sobald der Kirchenrat von dieser Situation Kenntnis hatte beziehungsweise das Ausmass der privaten Verschuldung des Pfarrers in etwa einschätzen konnte, hat er die Problematik mit ihm besprochen. Es war jedoch nicht möglich, von ihm die für die Klärung unabdingbare Offenlegung zu erreichen beziehungsweise die notwendige Übersicht betreffend seine finanzielle Situation zu erhalten.
War sich der Kirchenrat bei der sofortigen Entlassung von Werner Fleischmann im Juni 2018 bewusst, dass er allen Darlehensgebern auf einen Schlag die letzte Hoffnung nahm, ihr Geld je wieder zu erhalten?
Aufgrund der unhaltbaren Umstände hat der Kirchenrat im Mai mit dem Generalvikar das Gespräch gesucht, um über eine Abberufung des Pfarrers zu sprechen. Alle, auch der Bischofsrat in Chur, waren sich einig, dass diese Sache möglichst schnell ein Ende finden und der Pfarrer Küssnacht verlassen muss.
Wie war es möglich, dem Pfarrer per sofort zu kündigen, obwohl ja kein strafbares Verhalten von Werner Fleischmann vorliegt und zudem Spielsucht klar als Krankheit gilt?
Wie sich im Verlauf von weiteren Gesprächen mit dem Bistum Chur zeigte, war der Pfarrer aufgrund von Spielschulden schon in früheren Jahren einmal in grosse Geldnöte geraten und hatte sich deshalb beim Bistum Chur selber angezeigt. Der Kirchenrat von Küssnacht hatte von dieser Vorgeschichte keine Kenntnis. Aufgrund der zwischenzeitlich bekanntgewordenen und ihm vom Kirchenrat dargelegten Entwicklungen war auch der Bischofsrat der Auffassung, dass der Pfarrer den Kirchenrat um sofortige Beendigung der Anstellung in Küssnacht und das Bistum um Annahme seiner Demission von allen kirchlichen Funktionen ersuchen sollte. Kirchenrat und Bistum haben in der Folge den Pfarrer per sofort von seinen Aufgaben entbunden.
Wurden vor der Kündigung auch die Kirchenräte von Merlischachen und Immensee mit einbezogen, da Werner Fleischmann ja auch für sie zuständig war?
Die Kirchenräte von Merlischachen und Immensee wurden vorgängig informiert.
Die Kirchgemeindeversammlung hat die Befugnis, einen Pfarrer einzustellen. Hätte eine Kündigung nicht auch an der Kirchgemeinde beraten werden müssen?
Aufgrund der unhaltbaren Umstände wurde der Entscheid zusammen mit dem Bistum Chur sofort gefällt.
Können die Gläubiger noch Hoffnung haben, dass der Kirchenrat Küssnacht einen Spendenaufruf zur Tilgung der Schulden macht?
Der Kirchenrat wird die Einrichtung eines Spendenkontos prüfen für den Fall, dass Personen oder Organisationen die Pfarrei bei der Schadensbegrenzung finanziell unterstützen möchten.