Schwyz: Polizei will bei häuslicher Gewalt früher eingreifen

Die Fälle von häuslicher Gewalt nehmen im Kanton Schwyz zu. Mit dem neuen Polizeigesetz sollen «Gefährder» nun schneller erkannt werden.

Jürg Auf der Maur
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Die Fälle von häuslicher Gewalt nehmen auch im Kanton Schwyz zu. (Bild: Getty)

Die Fälle von häuslicher Gewalt nehmen auch im Kanton Schwyz zu. (Bild: Getty)

Häusliche Gewalt ist schon lange kein Thema, das nur in Städten oder städtischen Gebieten vorkommt. Im Gegenteil. Auch die Behörden im Kanton Schwyz sind stark damit beschäftigt, und die Tendenz ist nach einer leichten Entspannung in jüngster Vergangenheit sogar wieder massiv am Steigen.

Konkret: 2017 musste die Kantonspolizei noch 106 Mal intervenieren. 2018 gab es bereits wieder 141 solche Fälle. Die Polizei rückt damit mittlerweile jeden dritten Tag wegen häuslicher Gewalt aus. Schlimm sah es auch in den Jahren 2009 bis 2012 aus. Da registrierte die Schwyzer Kantonspolizei fünf vollendete und sechs versuchte Tötungsdelikte, die im Kontext häuslicher Gewalt standen.

Mehrere Fälle von massiven Übergriffen

In fünf weiteren Fällen, so schreibt die Regierung in der jetzt veröffentlichten Vorlage zur Totalrevision des Polizeigesetzes, kam es zu Fällen von schweren Körperverletzungen. Zudem kam es in acht Fällen zu Vergewaltigungen. Im Jahr 2013 gab es auf Schwyzer Kantonsgebiet zudem ein Tötungsdelikt, und es kam zu sechs lebensgefährdenden Übergriffen.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe nahm sich dem Problem an und suchte nach Lösungen. Jetzt, im Zusammenhang mit der Totalrevision, werden schärfere Mittel ergriffen. Der Ruf nach polizeilichen Instrumenten sei laut, «die es erlauben, drohende Eskalationen und Gewaltformen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden».

Im aktuellen Polizeirecht wird deshalb neu die Kategorie «Gefährder» geschaffen und die polizeiliche ­Gefahrenabwehr zeitlich vor­gelagert. Zentral dabei sei der funktionierende Datenaustausch zwischen den befassten Behörden und Institutionen, um ihre Massnahmen zu koordinieren.

Erhöhtes Bedürfnis nach Sicherheit

Grundsätzlich nimmt die aktuelle Revision auf, dass sich die Gesellschaft und die Lebensumstände in einer individualisierten, digitalen und vernetzten Welt markant verändert haben und komplexer geworden sind, wie aus der entsprechenden Botschaft herauszulesen ist. «Gleichzeitig wird das Bedürfnis nach ­Erhalt der Sicherheit erhöht.» Diesen Entwicklungen soll Rechnung getragen werden, wird in der vorliegenden Botschaft betont.

Das heisst: Zwar kann sich die Polizei einerseits auf die verfassungsrechtlich anerkannte Generalklausel stützen. Andererseits sollen mit der vorliegenden Revision aber auch zusätzliche polizeiliche Handlungsinstrumente eingeführt werden, um auf spezifische Gefahrenlagen adäquater reagieren zu können.

Verschiedene Revisionspunkte bei den bestehenden polizeilichen Überwachungsinstrumenten betreffen zudem Angleichungen an das übergeordnete Recht beziehungsweise an die bundesgerichtliche Rechtssprechung. Ohne Daten komme die Polizei bei ihrer Arbeit aber nicht aus, heisst es weiter.

Bessere Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps

Umso wichtiger sei es, klare und transparente Parameter bei den polizeilichen Datenbearbeitungsrechten und den Datenschutzansprüchen der betroffenen Personen zu setzen. Gleichzeitig sollen aber auch Hürden im elektronischen Datenverkehr vorab mit anderen Kantonspolizeien abgebaut und durch den Datenabgleich die Qualität der Einsatztätigkeit erhöht werden.