Weder Überkapazitäten noch Verkehrsproblem: Schwyzer Baudepartement beantwortet Anfragen bezüglich des Biberhofs

Die Schwyzer Stimmbevölkerung entscheidet im Juni, ob der Kanton den Biberhof in Bennau kauft, der als Durchgangszentrum für Asylsuchende genutzt wird. Im Vorfeld der Abstimmung hat Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) vier Anfragen dazu eingereicht, die das Baudepartement Schwyz nun beantwortet hat.

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Das sind zusammenfassend die wichtigsten Fragen der parlamentarischen Vorstösse und Antworten des Baudepartements Schwyz, gegliedert nach Thema:

Bedarf Biberhof

Frage: Gibt es im Asylbereich transparente und verlässliche Kennzahlen für den Kanton Schwyz, welche den Bedarf an Unterkünften für Asylsuchende aufzeigen?

Das Baudepartement antwortet, dass eine exakte langfristige Prognose schwierig vorzunehmen sei, da sich die Lage rund um Europa ständig und dynamisch verändere. Die Bedarfsplanung von Unterkünften für Asylsuchende in den Durchgangszentren und ein den Gemeinden basiere auf den Prognosen anhand des monatlichen Lagebulletins des Lagezentrums Asyl des Staatssekretariats für Migration (SEM). Die SEM-Prognosen rechnen für 2018 mit etwa 16'500 Asylgesuchen. Dies sei das wahrscheinlichste Szenario. Treten andere Ereignisse ein, können die Gesuche auf eine Zahl von bis zu 22'500 steigen. Deswegen plant das SEM eine Reserve ein und geht von 20'000 Asylgesuchen aus. Dies bedeute für den Kanton Schwyz, dass er wegen des Verteilschlüssels des Bundes mit rund 400 Personen pro Jahr zu rechnen habe.

Frage: Hat die Regierung ein klares Konzept, wie sie die Liegenschaft Biberhof kurz-, mittel- und langfristig nutzen möchte?

In naher und mittlerer Zukunft stehe die Weiternutzung des Biberhofs als Durchgangszentrum im Vordergrund, antwortet das Baudepartement. Derzeit ermöglicht die Liegenschaft die Unterbringung von 70 Asylsuchenden. Die Kapazität könne zukünftig erhöht werden, wenn der Bedarf bestehe, so das Baudepartement. Langfristig stünden auch der Realersatz des Strassenbauprojekts H8 sowie Synergien zum Areal des SSB zur Diskussion, erläutert das Baudepartement.

Frage: Wäre es angesichts der volatilen Asylzahlen nicht besser, entsprechende Objekte zu mieten, als diese auf Vorrat zu kaufen? Und wie gedenkt der Regierungsrat die bestehenden Asylunterkünfte (DZG) zu nutzen?

Mit der Mietlösung könne das Problem der schwankenden Asylzahlen und der dadurch verursachten Unsicherheiten bei der Planung nicht entschärft werden, befindet das Baudepartement. Denn die Mietverträge müssten in der Regel über fünf oder zehn Jahre mit Option auf Verlängerung abgeschlossen werden. Den Mietvertrag für die Liegenschaft Grünenwald hat der Kanton aufgelöst. Die Liegenschaft Biberhof könne als Ersatz betrachtet werden. Derzeit können im Biberhof und Degenbalm zusammen rund 165 Asylsuchende untergebracht werden. Die Asylzahlen der letzten zehn Jahre würden zeigen, dass das Volumen der Zuweisungen an den Kanton Schwyz nie unter 240 pro Jahr gesunken sei.

Zufahrt Biberhof

Zukünftig könnten auf dem Biberhof-Areal gemäss dem Regierungsratsbeschluss vom August 2017 auch kantonale Einheiten untergebracht oder Wohnungen gebaut werden.

Frage: Wie will der Regierungsrat die Verkehrssituation am Verkehrsknotenpunkt Biberbrugg lösen?

Die aktuelle Nutzung des Biberhofs als Durchgangszentrum generiere kaum motorisierten Verkehr, erklärt das Baudepartement Diese helfe also die schwierige Situation des Verkehrsknotens zu mildern. Im Rahmen der Gestaltungsplanbewilligung Biberhof im Jahr 2014 habe der Regierungsrat ein neues Verkehrsregime verlangt. Dies komme zur Anwendung, wenn die Überbauung realisiert werden sollte oder die Verkehrssituation es rechtfertige. Die sei jedoch nur eine Übergangslösung bis der künftige, rückwärtige Anschluss an die neue Linienführung der H8 umgesetzt werden könne, teilt das Baudepartement mit.

Frage: Wie will der Regierungsrat die enge Bennauer- und Moosstrasse für den mit der Biberhof-Erweiterung einhergehenden Mehrverkehr ausbauen – besonders im Moorschutzgebiet? Mit welchen Zusatzkosten müssen die Steuerzahler deswegen rechnen?

Der Anschluss der Bennauerstrasse im Gebiet Leimloch sei Bestandteil des Strassenbauprojekts H8, antwortet das Baudepartement. Damit verbunden sei auch die rückwärtige Erschliessung dieses Gebiets, inklusive des Biberhofareals. Der heute noch bestehende Bahnübergang werde dann aufgehoben. Das Einbiegen in die Kantonsstrasse wird für den motorisierten Verkehr nicht mehr möglich sein. Diese Verkehrsanordnung sei unabhängig von der Nutzungsart des Biberhofs, erklärt das Baudepartement. Ein weiterer Ausbau der Bennauerstrasse oder der Moosstrasse ist gemäss Baudepartement nicht geplant.

Altlasten

Frage: Hat der Regierungsrat Abklärungen gemacht, ob Asbest oder andere umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe in der vorhandenen Bausubstanz der bestehenden Gebäude enthalten sind, und zu welchen Kosten diese rückzubauen und zu entsorgen wären?

Die bestehende Liegenschaft präsentiere sich dem Alter entsprechend in einem guten Zustand. Zu diesem Schluss seien Baufachleute gelangt, antwortet das Baudepartement. Es seien für die Bauzeit 1981 üblichen Baumaterialien verwendet worden, wie sie auch in anderen privaten Gebäuden vorkommen würden. Darauf, ob die Baustoffe umwelt- oder gesundheitsschädigend sind, geht das Baudepartement in seiner Antwort nicht ein. Die Liegenschaft „Biberhof“ sei aber nicht im Kataster der belasteten Standorte im Kanton Schwyz (KbS) eingetragen, führt es aus.

Das Parlament hatte den Kauf des Biberhofs Ende Oktober 2017 mit einem Stimmenverhältnis von 77 Ja zu 15 Nein genehmigt.

Gegen diesen Entscheid aber ergriff die SVP das Referendum. Für sie wäre ein Kauf eine «totale Fehlinvestition auf Kosten der Steuerzahler».

Die Stimmberechtigten im Kanton Schwyz entscheiden nun am 10. Juni an der Urne, ob der Kanton für 5,35 Millionen Franken den Biberhof kaufen soll.

pd/spe