Die Schwyzer Regierung will den Bestand an Schwänen künftig regulieren, indem die Brut auf die Hälfte dezimiert wird. Noch läuft eine Beschwerdefrist gegen die Verfügung.
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat beschlossen, dass der kantonale Bestand des Höckerschwans reguliert werden soll. Dies heisst es im aktuellen Amtsblatt. Gegen die Verfügung kann innert 20 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Falls es keine Beschwerde gegen die Verfügung gibt, soll bereits bei der nächsten Brut eingegriffen werden. Laut der Verfügung können die Eier «gestochen, entfernt, ausgekühlt oder eingeölt» werden. Laut Manuel Wyss, Leiter der Abteilung Jagd des Amts für Natur, Jagd und Fischerei, können die Eier nicht einfach nur entfernt werden, da die Schwäne sonst eine zweite Brut beginnen. «Ein kleines Loch in das Ei zu bohren ist die einfachste und effizienteste Massnahme», sagt Wyss. Geplant ist darum, bei der kommenden Brut maximal die Hälfte der Eier in einem Gelege anzubohren. Letztes Jahr lebten in Brunnen 18 und in Steinen 23 Schwäne. Aktuelle Zahlen liegen keine vor, sie dürften inzwischen aber weiter gestiegen sein.
Der Höckerschwan verursacht im Kanton Schwyz vor allem an landwirtschaftlichen Kulturen, Wiesen und Fruchtfeldern Schäden. Dies aufgrund seiner Grösse und der primär vegetarischen Ernährung. 2018 reichte der Kanton Schwyz darum beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch ein, damit die Bestände reguliert werden können. Der Bund hat den Schwyzern die Regulierung genehmigt. (as)