Schwyzer Behörden mauern

Auch zwei Wochen nach dem tödlichen Schuss auf der Ibergeregg halten die Schwyzer Behörden praktisch alle Informationen zurück. Selbst der Name der Staatsanwältin bleibt geheim.

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12. September 2012: Ein Polizeifahrzeug auf Patrouille - kurz nach der tödlichen Schussabgabe auf der Ibergeregg. (Bild: Keystone)

12. September 2012: Ein Polizeifahrzeug auf Patrouille - kurz nach der tödlichen Schussabgabe auf der Ibergeregg. (Bild: Keystone)

Was am frühen Morgen des 12. Septembers auf der Ibergeregg genau geschah, darüber ist die Öffentlichkeit noch immer völlig im Unklaren. Klar ist lediglich, dass ein Schwyzer Polizist einen 24-jährigen Moldawier erschossen hat.

Zum Tathergang und zum Motiv für den tödlichen Schuss geben die Schwyzer Behörden keinerlei Auskünfte. Über den Stand der Untersuchungen wollen weder der Schwyzer Staatsanwalt Paul Schmidig noch die Zuger Polizei, welche für die Ermittlungen beigezogen worden ist, Auskunft geben. Selbst der Name der Staatsanwältin, die den Fall leitet, bleibt geheim – Schmidig ist lediglich mit der Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit betraut. Er wollte am Montag trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft keine Stellung beziehen.

Im Gegensatz zum Schweigen der Schwyzer Behörden steht die Informationsstrategie der Waadtländer Kantonspolizei. Nachdem am Donnerstag in Montreux ein bewaffneter Autoraser von der Polizei erschossen worden war, informierten die Behörden unverzüglich und schilderten den Ablauf des Zwischenfalls ausführlich.

Der betroffene Schwyzer Polizist ist inzwischen wieder im Dienst – und er darf auch eine Waffe tragen. Dies, obwohl gegen ihn ein Strafverfahren wegen Tötung läuft. Für den Zürcher Strafrechtsexperten Daniel Jositsch ist dies legitim.

Robert Knobel

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