SCHWYZER STRAFGERICHT: Geldstrafe für Produktionsleiter

Das Strafgericht des Kantons Schwyz hat einen 65 Jahre alten Kaufmann verurteilt. Er erhielt für mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung eine bedingte Geldstrafe von 4050 Franken. Damit liegt das Strafmass nur knapp halb so hoch, wie von der Anklage beantragt. Der Grund dafür ist ein Freispruch in einem Teil der Anklagepunkte.

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Im Prozess vom vergangenen Januar war der Angeklagte vor Gericht gestanden, weil er unerlaubt 2600 hölzerne Paletten hergestellt und verkauft hatte (Neue SZ vom 26. Januar). In die Produktion hatte er Angestellte, Werkzeug und Maschinen einer Werkstätte in Hinteribach eingespannt.

In dieser Werkstätte war der Angeklagte Produktionsleiter. Die Werkstätte wurde damals vom halbstaatlichen Verein zur Förderung arbeitsmarktlicher Massnahmen (VFAM) betrieben und beschäftigte Arbeitslose. Der Geschäftsleiter hatte dem Angeklagten die Palettenproduktion verboten und ihn später auch entlassen.

Verurteilt wurde der Mann jetzt, weil er sich Holzrechnungen für die Paletten aus einer Schwyzer Sägerei vom VFAM bezahlen liess, unerlaubt Arbeitslose für die Palettenproduktion einsetzte und von einer anderen Sägerei ausdrücklich eine falsche Rechnung an den VFAM ausstellen liess.

red