Kolumne Stadtwärts
Wann sich das Steueramt ewig Zeit lässt – und wann nicht

Der Autor freut sich heuer fast, die Steuererklärung auszufüllen.

Matthias Stadler
Matthias Stadler
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«Da müssen Sie warten, bis wir eine definitive Steuerveranlagung von Ihnen haben.» Was das bedeutet, war mir schnell klar: Däumchen drehen – und zwar lange.

Zuerst aber die Vorgeschichte: Im März 2022 kehrte ich vom Ausland zurück in die Schweiz und meldete mich entsprechend wieder hier an. Als pflichtbewusster Bürger füllte ich sämtliche Formulare zügig aus – ich wollte den Papierkrieg schnellstmöglich hinter mich bringen, was mir auch durchaus gut gelang. Mit einer Ausnahme: Die Prämienverbilligung.

Gut, man könnte sagen, die Prämienverbilligung ist kein zwingender Teil eines Anmeldeprozederes. Aber wenn schon mal die Möglichkeit besteht, dass man vom Staat etwas Geld zurückerhält und nicht nur immer zahlt, sollte man die Chance packen. Ich meldete mich also beim entsprechenden Amt, um herauszufinden, wie ich vorzugehen hatte. Die Auskunft war zweckdienlich, aber die erwähnte Antwort wenig erfreulich.

Sie bedeutet, ich erhalte für mein Prämienverbilligungsgesuch erst einen Bescheid, wenn ich meine Steuererklärung ausgefüllt und die entsprechende Veranlagung erhalten habe. Sprich: Vor dem Sommer 2023 wird das nichts. Und das für die Prämienverbilligung 2022, nicht 2023.

Ich verstehe es ja: Die Behörden wollen warten, bis sie wissen, wie hoch mein Einkommen 2022 war. Trotzdem ist es ärgerlich. Sie werden mir das Geld – wenn es überhaupt etwas gibt – erst nach sage und schreibe einem bis anderthalb Jahren nach meinem Gesuch gutschreiben.

Umgekehrt funktioniert das Prozedere bekanntlich nicht: Wenn der Staat Geld will, kann man nicht einfach anderthalb Jahre Däumchen drehen. Denn die provisorische Steuerrechnung für 2022 erhielt ich ratzfatz nach wenigen Monaten. Aber was will man als Normalsterblicher schon machen? Eine Kolumne schreiben vielleicht, ja. Und die Steuererklärung heuer so schnell wie möglich ausfüllen.