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Marco Frauenknecht reagiert auf die heftige Kritik um den «Ritterschlag» durch einen Putin-Anhänger: Der Krienser SVP-Stadtrat verlässt den St.-Georgs-Orden – und bleibt weiterhin Stadtrat und Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements.
Der «Ritterschlag» von Marco Frauenknecht durch den bekennenden Putin-Anhänger Wladimir Bariatinsky sorgte letzte Woche für Schlagzeilen und heftige Kritik. Frauenknecht wurde im Juni in einer Zeremonie in der Luzerner Peterskapelle als neues Mitglied des russisch geprägten St.-Georgs-Orden aufgenommen. Jetzt stellt der Krienser Bildungsvorsteher in einem Schreiben auf Facebook klar: Er verurteilt «den Angriffskrieg von Putin» in der Ukraine «auf das Schärfste» und habe «keinerlei Verständnis für ein solch unmenschliches Verhalten». Er hoffe auf eine rasche Lösungsfindung und Frieden.
Gemäss dem Schreiben werde Marco Frauenknecht deshalb mit sofortiger Wirkung aus dem Verein St.-Georgs-Orden austreten. Das Amt als Stadtrat und Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements werde er weiterhin pflichtbewusst ausführen. Alle weiteren offenen Fragen werde der SVP-Politiker im Rahmen der Beantwortung einer von den Grünen eingereichten dringlichen Interpellation klären.
Marco Frauenknecht sei gemäss der Mitteilung dem St.-Georgs-Orden beigetreten, da er bei diesem gute Aspekte wie karitatives Handeln im Humanitären- und Tierschutzbereich gesehen hat. Der Krienser SVP-Politiker sei sich nicht bewusst gewesen, dass der Verein oder dessen Mitglieder im Zusammenhang mit der heutigen politischen Regierung Russlands stehen könnten. Es sei denn auch nicht seine Absicht gewesen, Sympathien zum politischen Russland zu bekunden.
Frauenknecht schreibt: «Die Reaktionen aus der Öffentlichkeit und aus den Medien zeigten mir aber die Komplexität dieser Mitgliedschaft nachvollziehbar auf.» Zuerst griff die Sonntagszeitung das Thema auf, in der Folge kritisierten die Krienser Parteien Frauenknechts Beitritt in den Orden scharf. Sie forderten unter anderem, dass er aus diesem wieder austritt. (sfr/std)