Stadt Luzern
Bau- und Zonenordnung: Stadt passt Gebäudehöhen an und will in Littau Voraussetzung für verdichteten Wohnungsbau schaffen

Die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern beinhaltet vor allem Auf- und Umzonungen in Littau. Aber auch klimarelevante Vorgaben sind erfasst.

Sandra Peter
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Die beiden noch separaten Bau- und Zonenordnungen für den Stadtteil Reussbühl/Littau und das restliche Stadtgebiet sollen zusammengelegt werden. Die Stadt Luzern hat die überarbeitete Version am Dienstag vorgestellt.

Mit der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) soll verdichtetes Bauen möglich sein und eine hohe städtebauliche Qualität garantiert werden. Heute leben in der Stadt Luzern rund 83'000 Menschen, bis im Jahr 2035 rechnet die Stadt mit 87'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Anpassung nach Kritik an Gebäudehöhen

Neu muss wegen kantonaler Vorgaben die maximale Höhe eines Gebäudes nicht mehr anhand der Anzahl Geschosse, sondern als Gesamthöhe in Metern angegeben werden. Die geplante städtische Umsetzung wurde während der Mitwirkung heftig kritisiert. Befürchtet wurde, dass damit eine Reduktion der Gebäudehöhe und eine Reduktion der Flächen für Attikageschosse einhergehen würden. Diesen Punkt hat die Stadt Luzern nun angepasst.

Das Nutzungsmass, das mit dem bisherigen Reglement zulässig ist, solle auch zukünftig realisiert werden können. Neue Einzonungen sind aber keine vorgesehen, wie Daniel Rudin, Leiter Ressort Nutzungsplanung, anlässlich der Medienkonferenz erklärt.

Beim Bahnhof Littau und Urnerhof gibt's Umzonungen

Auf- und Umzonungen gibt es vorwiegend in Littau und Reussbühl, dessen BZO letztmals 2008 überarbeitet wurde. Das Gebiet um den Bahnhof Littau wird von einer Arbeitszone zur gemischten Wohn- und Arbeitszone. Langfristig sollen Wohnungen und Arbeitsplätze realisiert sowie der Bahnhof umgestaltet und so ein Quartierzentrum entwickelt werden.

Im Gebiet rund um den Bahnhof Littau soll sich ein lebendiges Quartierzentrum mit Nahversorgungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten entwickeln.

Im Gebiet rund um den Bahnhof Littau soll sich ein lebendiges Quartierzentrum mit Nahversorgungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten entwickeln.

Bild: Eveline Beerkircher (Luzern, 18. Oktober 2022)

Für das Gebiet Thorenberg wurde im Abschnitt zwischen dem Kreisel Bodenhof und der Brücke über die kleine Emme eine Bebauungsplanpflicht beidseitig der Strasse festgelegt, damit «parzellenübergreifende städtebauliche Entwicklungen» möglich sind.

Und auf den Arealen Staffelntäli, Längweiher-Udelboden und Grenzhof sollen dank Anpassungen gemeinnützige Wohnungen entstehen können.

Auf dem restlichen Stadtgebiet wird im Raum Urnerhof – wo sich heute Schrebergärten befinden – umgezont, da das Projekt «Spange Nord» sistiert ist. Dereinst sollen dort 200 Wohnungen entstehen, wobei der Prozentsatz für gemeinnützigen Wohnungsbau von 50 auf 100 Prozent erhöht wurde. Das Areal Reussinsel beim südlichen St.-Karli-Brückenkopf wird neu eine Grünzone.

Klima- und Energiestrategie wirkt sich auf BZO aus

Die neue BZO trägt auch der im September angenommenen Klima- und Energiestrategie Rechnung. So müssen etwa auf neuen Dächern Solar- oder Fotovoltaikanlagen angebracht werden und Flachdächer begrünt werden. Zudem gibt es ein Teilverbot für fossile Wärmeerzeugung in bestimmten Zonen. Baudirektorin Manuela Jost (GLP) ist zuversichtlich, dass dies von Bauherren mitgetragen wird. Dies hätten die Beratungstermine während der Mitwirkungszeit gezeigt. «Die Leute wollen umstellen, es ist ja auch wirtschaftlicher, gerade angesichts der aktuellen Energieversorgungslage», sagt Jost.

Um zu verhindern, dass neu mit kleinen manuell befüllten Holzheizkesseln anstelle fossiler Energie geheizt wird und so die Luftqualität abnimmt, werden ebendiese Heizkessel verboten. Pellets- und Schnitzelheizungen sowie Cheminées sind davon nicht betroffen. Neu kann die Stadt im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens auch auf Aspekte zur Reduktion der Hitzebelastung Einfluss nehmen, beispielsweise, indem sie Vorgaben für die Fassadenoberflächen macht.

Einwohnende stimmen frühestens im Frühling 2024 darüber ab

Das Bau- und Zonenreglement sowie der Zonenplan liegen vom 24. Oktober bis 22. November werktags im Lichthof des Stadthauses öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft in derselben Zeitspanne. Für die Bearbeitung von Einsprachen rechnet die Stadt mit rund einem halben Jahr. Ende 2023 soll die Vorlage im Grossen Stadtrat behandelt werden und im ersten Halbjahr 2024 zur Volksabstimmung gelangen. Das Reglement könnte somit frühestens Ende 2024 vom Regierungsrat genehmigt werden. Bis dahin müssen ab Auflage das noch geltende und auch das künftige Recht für Bauvorhaben beachtet werden. Zur Anwendung gelangt das jeweils strengere.

Öffnungszeiten Stadthaus, Hirschengraben 17: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 7.45 bis 17 Uhr, Donnerstag, 7.45 bis 18.30 Uhr. Dienstagvormittag und Donnerstagnachmittag sind jeweils Auskunftspersonen anwesend. Alle Unterlagen und weitere Informationen gibt es auf www.bzo.stadtluzern.ch.