Urteil gefällt
Kantonsgericht weist Beschwerde der Stadt Luzern gegen Finanzausgleich ab

Mit ihrer Beschwerde gegen die Höhe des Härteausgleichs ist die Stadt Luzern am Kantonsgericht abgeblitzt.

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Das Kantonsgericht Luzern weist mit Urteil vom 18. Juli die Beschwerde der Stadt Luzern gegen den Finanzausgleich 2021 ab. Umstritten war nicht der eigentliche Finanzausgleich, sondern die Höhe des Härteausgleichs, der im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform geschaffen wurde.

Der Härteausgleich umfasst vier Millionen Franken für acht Gemeinden. Es sind jene acht, die bei den Zahlungen in den Finanzausgleich übermässig stark zur Kasse gebeten werden. So muss die Stadt Luzern 2021 deutlich mehr einzahlen als in den Vorjahren, konkret 1,12 Millionen Franken.

Das Kantonsgericht.

Das Kantonsgericht.

Bild: Pius Amrein (Luzern, 31. Januar 2022)

Gemäss einer Medienmitteilung des Kantonsgerichts vom Mittwoch kam dieses zum Schluss, dass der Härteausgleich aufgrund der Verweisung auf für sechs Jahre fixierte Beiträge «für diese Zeitperiode unabänderlich festgelegt ist». Man habe geprüft, ob die gesetzliche Grundlage für den Härteausgleich mit dem Bundesrecht, insbesondere den verfassungsmässigen Rechten, vereinbar sei. Demnach stünde die Grundlage mit dem übergeordneten Recht in Einklang.

Stadt Luzern prüft Weiterzug des Urteils

Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Ob dies der Fall sein wird, ist noch offen. Die Stadtluzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi (Mitte) schreibt auf Anfrage:

«Wir sind sehr enttäuscht vom Entscheid des Kantonsgerichts Luzern. Wir analysieren derzeit das Urteil und prüfen den Weiterzug ans Bundesgericht.»