Die Strafverfolgung soll im Kanton Schwyz neu alleine vom Kanton wahrgenommen werden. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft vom Mittwoch zur Neuordnung der Strafrechtspflege vor.
Die Revision der Strafprozessordnung ist nötig, weil auf 2010 in der Schweiz ein einheitliches Verfahrensrecht in Kraft tritt. Dieses sieht in den Kantonen das sogenannte Staatsanwaltsmodell vor. Demnach wird der Staatsanwalt neu die polizeiliche Ermittlung leiten, die Untersuchung führen und Anklage erheben.
Die Regierung möchte mit der Einführung des Staatsanwaltsmodells die Kompetenzen vollständig auf den Kanton übertragen. Eine zwischen dem Kanton und den Bezirken aufgegliederte Organisation soll es nicht mehr geben. Vorgesehen ist eine kantonale Staatsanwaltschaft mit zentralen und regionalen Abteilungen.
Stärkung durch Vereinheitlichung
Der Regierungsrat erhofft sich von dieser Lösung eine Stärkung der Strafverfolgung, weil diese einer einheitlichen Führung unterstehen würde. Als Alternative stellt er allerdings auch eine zwischen Kanton und Bezirken geteilte Trägerschaft zur Debatte.
Neu schaffen muss der Kanton Schwyz zudem ein Zwangsmassnahmengericht. Dieses ordnet Untersuchungs- und Sicherheitshaft an und genehmigt weitere Zwangsmassnahmen. Das neue Gericht soll dem kantonalen Strafgericht angegliedert werden.
sda