Startseite
Zentralschweiz
Das Hotel Bürgenstock darf weiterhin den Markennamen «Ritzcoffier» für sein Spitzenrestaurant verwenden.
(sre) Das Londoner The Ritz Hotel hatte Rekurs eingelegt, nachdem die Bürgenstock Hotels Management und Lizenz AG beim Institut für Geistiges Eigentum den Markennamen «Ritzcoffier» hinterlegen liess. Dieses lehnte die Einsprache allerdings ab, und so wandte sich das 1906 eröffnete Londoner Luxushotel an das Bundesverwaltungsgericht.
Wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden hat, ist der Name «Ritz» in der Schweizer Hotellerie zu wenig geläufig, um als «notorisch bekannt» zu gelten. Dies berichtet der «Tagesanzeiger».
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem endgültig. Das «Ritz» kann nicht mehr ans Bundesgericht in Lausanne gelangen, da es sich um einen Rekurs gegen einen Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentum handelt.