Im Herbst tritt das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Viele Bauern decken sich jetzt noch mit Strombügeln ein.
sra. Ab September, wenn die Übergangsfrist des neuen Tierschutzgesetzes abläuft, dürfen sie nicht mehr installiert werden: Die Elektrobügel, die die Kühe mittels Stromstoss dazu erziehen, an den richtigen Ort zu koten – sogenannte Kuhtrainer. Tierschützer haben diese Änderung auf politischer Ebene durchgesetzt, um die Anbindehaltung unattraktiv zu machen und die Bauern zur Umstellung zu einem Laufstall zu motivieren. Der Bauernverband findet die Kuhtrainer dagegen unproblematisch.
Fakt ist jedenfalls: Die Bauern sind nicht so leicht umzuerziehen. Denn statt umzustellen, kaufen sie jetzt noch neue Kuhtrainer ein: Die Stallbaufirma Meyer AG aus Rothenburg hat im vergangenen Jahr doppelt bis dreimal so viel verkauft wie noch im 2010, wie der Technische Leiter Urs Ottiger schätzt. Dies, obwohl bestehende Kuhtrainer weiterhin verwendet und bei Bedarf auch ersetzt werden dürfen. «Ich kann mir das nur so erklären, dass viele Bauern noch Geräte besitzen, die nicht gesetzeskonform sind», sagt Hansuli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes.
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