TOURISMUS: Neuer Anlauf für Kurtaxengesetz im Kanton Schwyz

Nach mehreren gescheiterten Versuchen nimmt die Schwyzer Regierung einen neuen Anlauf, um die Bestimmungen für Kurtaxen zu revidieren. Neu soll jeder Gast, der gegen Entgelt im Kanton übernachtet, eine Abgabe zahlen müssen. Tagestouristen will die Regierung verschonen.

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Das Rathaus in Schwyz. (Archivbild: Werner Schelbert (Schwyz, 25. Januar 2016))

Das Rathaus in Schwyz. (Archivbild: Werner Schelbert (Schwyz, 25. Januar 2016))

Das geltende Kurtaxengesetz aus dem Jahre 1970 enthalte Bestimmungen, die mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sowie der herrschenden Lehre nicht mehr vereinbar seien, teilte die Schwyzer Staatskanzlei am Donnerstag mit. Nun soll eine neue Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Kurtaxe und deren Verwendung durch die Gemeinden geschaffen werden.

Neu soll jeder Gast bei einer entgeltlichen Übernachtung eine Kurtaxe zahlen. Das Geld müssen die Betreiber von Hotels, Gasthäusern, Pensionen, Ferienheimen, Ferienwohnungen und Campingplätzen an die entsprechende Gemeinde abliefern.

Die Höhe der Taxen legt jede Gemeinde in einem eigenen Reglement fest. Für Jugendliche sind Ermässigungen vorgesehen.

Von einer Belastung von Tagestouristen sieht die Regierung ab. Grund sind laut Regierung die fehlende politische Unterstützung sowie Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung.

Keine Werbegelder

Das Geld aus den Kurtaxen dürfen die Gemeinden ausschliesslich für die Finanzierung von touristischen Angeboten einsetzen. Tabu sind die Gelder aber für Werbung oder die Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben.

Pläne für neue Bestimmungen zu Tourismusabgaben waren in Schwyz bisher mehrfach gescheitert. In Volksabstimmungen verwarf der Souverän 1982 und 2000 entsprechende Revisionen.

2009 schickte der Regierungsrat erneut Pläne für ein neues Kurtaxengesetz in die Vernehmlassung. Das Vorhaben wurde jedoch sistiert. Die Regierung wollte erst die Umsetzung der Tourismusstrategie abwarten. Im nun vorliegenden Entwurf würden auch ähnliche Revisionsvorhaben in anderen Kantonen berücksichtigt, heisst es in der Mitteilung.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 11. April 2016. Der Kantonsrat soll über die Vorlage Ende Juni beraten. Inkrafttreten soll das neue Gesetz Anfang 2017. Die Gemeinden haben danach zwei Jahre Zeit, ihre Kurtaxenreglemente anzupassen. (sda)