Im Schwyzer Menschenhandel-Prozess mit zehn Angeklagten hat das Berufungsgericht durchs Band weit tiefere Strafen ausgesprochen als die Vorinstanz. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Das Kantonsgericht hielt ein Teil der Opfer-Aussagen für nicht verwertbar.
Das Kantonsgericht befasste sich mit Vorgängen in einer Kontaktbar auf dem Bolenberg in Tuggen. Laut Anklage sollen dort 23 Frauen, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, zwischen November 2006 und Februar 2007 zur Prostitution gezwungen worden sein.
Das Kantonsgericht sprach am Donnerstag sechs Männer und eine Frau unter anderem des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution schuldig. Zwei Männer wurden freigesprochen. Ein weiterer Angeklagter blieb dem Gericht unentschuldigt fern. Ihm wird das Urteil später eröffnet.
Beim Hauptangeklagten, dem 31-jährigen türkischen Bordellchef, wurde die Freiheitsstrafe von 32 Monaten auf 22 Monate bei zweijähriger Probezeit reduziert. Sowohl die zusätzliche Geldstrafe (40 Tagessätze à 30 Franken) wie auch die Busse (600 Franken) wurden reduziert.
In fünf Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 6 und 22 Monaten gefällt bei Probezeiten von zwei Jahren. Das Strafgericht hatte deutlich höherer Freiheitsstrafen ausgesprochen, nämlich zwischen 12 und 32 Monaten. In vier Fällen wurden Geldstrafen gesprochen; die höchste beträgt 40 Tagessätze zu 30 Franken. Dazu kommen in drei Fällen Bussen zwischen 200 und 600 Franken.
Der vorsitzende Richter Reto Heizmann erklärte an der zweistündigen Urteilseröffnung die milderen Strafen unter anderem mit Pannen im Verfahren. So hätten teilweise Einvernahmen der mutmasslichen Opfer nicht verwertet werden dürfen, weil das rechtliche Gehör verletzt worden sei. Unter anderem seien Anwälte nicht rechtzeitig über die Einvernahmen informiert worden. Zusätzlich hätten in einzelnen Fällen auch Beweise gefehlt.
Wie bereits die Vorinstanz kam auch das Kantonsgericht zum Schluss, dass wegen der fast zehnjährigen Verfahrensdauer die Strafen um einen Viertel reduziert werden müssten. Das Verfahren habe länger als üblich gedauert, sagte Heizmann. Der Umstand müsse aber zu einem gewissen Grad hingenommen werden.
Der Hauptangeklagte wurde unter anderem wegen mehrfacher Förderung der Prostitution und des mehrfachen Menschenhandels für schuldig befunden. Das Gericht sah bei ihm von einer unbedingten Gefängnisstrafe ab, weil sich dieser seit den Vorgängen wohl verhalten habe und in geordneten Verhältnissen mit zwei Kindern lebe, hiess es im Gericht.
Ein Sonderfall war die einzige angeklagte Frau, eine 29-jährige Rumänin. Sie war zuerst Opfer, ging dann aber eine Beziehung mit dem Hauptangeklagten ein und wurde dessen Frau. Auch das Kantonsgericht sah in ihr eine Mittäterin und nicht bloss ein Opfer. Auch ihre Freiheitsstrafe wurde von 21 auf 11 Monate reduziert.
Ein Angeklagter wurde nur noch für Verkehrsdelikte und nicht mehr wegen Menschenhandels zur Rechenschaft gezogen. Die beiden Freigesprochenen erhalten Genugtuungen von 24'000 respektive 5800 Franken.
Die bedingten Urteile des Kantonsgerichts und kommen einer Schlappe für die Schwyzer Oberstaatsanwaltschaft gleich. Diese hatte nach einem der aufwändigsten Verfahren der Schwyzer Justiz ursprünglich für den Hauptangeklagten unter anderem eine unbedingte Gefängnisstrafe von 4 Jahren gefordert.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ob sie angefochten werden, dazu äusserten sich Anklage und Verteidigung vorerst nicht.
Der Menschenhandel-Prozess geht zurück auf Grossrazzien, die im Februar 2007 in Nidau BE und Tuggen SZ durchgeführt wurden - eine der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktion gegen angeblichen Menschenhandel. 16 Personen wurden verhaftet.
Dass es so lange dauerte bis zum Prozess, ist neben dem komplexen Fall auch auf den langjährigen Schwyzer Justizstreit zurückzuführen. Wegen Verjährung wurden diverse Anklagepunkte fallen gelassen, so etwa die Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung sowie gegen die Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung. Von einer Reihe von Vorwürfen - Gewalt und Anstiftung zu Raub - wurden die Angeklagten zudem freigesprochen. (sda)