5G: Widerstand stösst beim Amt für Umweltschutz auf Gehör

1695 Unterschriften haben die Gegner gesammelt. Auch der Schulrat Bürglen macht Einsprache.

Markus Zwyssig
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Swisscom und andere Anbieter rüsten in der ganzen Schweiz mit 5G-Antennen auf. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

Swisscom und andere Anbieter rüsten in der ganzen Schweiz mit 5G-Antennen auf. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

Die Gegner der geplanten Mobilfunkanlage der Swisscom hinter der Motorfahrzeugkontrolle kamen selber ins Staunen, als sie sich am Dienstagabend trafen, um die gesammelten Unterschriften zu zählen. 1695 Personen haben gemäss Mitteilung Einsprache gemacht. «Eine unglaubliche Beteiligung, wenn man bedenkt, dass diese Unterschriften innerhalb von knapp zwei Wochen in einem Umkreis von 918 Metern gesammelt wurden», schreiben die Gegner in einer Mitteilung.

Auch der Bürgler Gemeinderat macht Einsprache (siehe unsere Zeitung vom Samstag). Zudem wehrt sich auch der Schulrat Bürglen gegen das Projekt. Der Kindergarten beim «Urnertor» befindet sich ganz in der Nähe der geplanten Mobilfunkanlage. «Kinder und Lehrpersonen sind über längere Zeit der Strahlenbelastung ausgesetzt», gibt Schulratspräsidentin Priska Bürgi zu bedenken. «Die langfristigen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlen sind nicht bekannt.» Mit der Einsprache wolle man die Verantwortung gegenüber den Kindern, ihren Eltern und auch gegenüber den Lehrpersonen wahrnehmen. Unterschriften werden schliesslich auch gegen die geplante Aufrüstung der Sendeanlage der Salt Mobile SA beim Bahnhof Altdorf gesammelt.

Mit bisherigen Mobilfunkanlagen vergleichbar

Beim Amt für Umweltschutz nimmt man den Widerstand ernst. «Wir haben bereits mehrfach Gespräche mit Gegnern geführt», sagt Amtsvorsteher Alexander Imhof. Zudem wurde bei einer Infoveranstaltung für Gemeinden und Planungsbüros vergangene Woche über die Anforderungen an solche Anlagen informiert. «Die Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden», erklärt Imhof. Auch das Modulationsverfahren der Signale sei ähnlich. «Die Wirkung von 5G auf den Menschen ist durchaus mit der Wirkung der bisherigen Mobilfunkanlagen zu vergleichen», so Imhof. Trotz intensiver Forschung seien bisher keine erhärteten Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung gefunden worden.

Grenzwerte sind in der Schweiz zehn Mal tiefer

Der Schutz der Bevölkerung vor übermässiger Strahlung wird in der Schweiz durch den Immissionsgrenzwert geregelt, den der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung festgelegt hat. Er beträgt für Mobilfunk je nach Frequenz zwischen 41 – 61 V/m. «Dieser Grenzwert ist international abgestimmt», führt Imhof aus. «Für besonders sensible Gebiete wie Wohnungen, Kindergärten oder permanente Arbeitsplätze hat die Schweiz vorsorglich noch einen rund zehn Mal tieferen Grenzwert eingeführt. Andere Nachbarländer wie beispielsweise Deutschland kennen keinen solchen Vorsorgegrenzwert, sondern wenden nur den höheren Immissionsgrenzwert an», führt Imhof aus.

Für die Beurteilung von 5G-Mobilfunkanlagen wird gemäss Imhof kein Unterschied gegenüber bisherigen Mobilfunkanlagen gemacht. «Es gelten dieselben Anforderungen wie seit rund 20 Jahren für alle Mobilfunkanlagen in der Schweiz.» Aus diesem Grund würden die Gesuche vom Amt für Umweltschutz technologieneutral beurteilt. Das bedeute, dass alle Anlagen, unabhängig davon, ob es sich um 3G, 4G oder neu 5G handle, nach denselben Kriterien und der Einhaltung der Grenzwerte überprüft.

Bund wartet mit weiteren Konzessionen zu

Weil 5G-Anlagen ihre Strahlung bündeln können, führt das sogar dazu, dass sie strenger beurteilt werden als bisherige Anlagen. «Für die Beurteilung wird die Situation angenommen, dass die Strahlen gleichzeitig in alle möglichen Richtungen gebündelt werden, was effektiv gar nicht vorkommen kann», so Imhof. Längerfristig soll 5G auch in höheren Frequenzbereichen zur Anwendung gelangen. «Hier bestehen aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten über die Auswirkungen auf den Menschen», sagt Imhof. «Zurzeit hat der Bund noch keine Konzessionen für die Nutzung dieser Frequenzbereiche vergeben.»

Amt verspricht eine sorgfältige Prüfung

Die Strahlungsgrenzwerte, die eine Mobilfunkanlage einhalten muss, werden vom Bund vorgegeben. «Weder der Kanton noch eine Gemeinde hat die Befugnis, sie zu verschärfen», erläutert Imhof. Bevor nun eine Mobilfunkanlage durch eine Gemeinde bewilligt wird, kontrolliert das Amt für Umweltschutz diese sorgfältig, wie Imhof sagt. Dabei werden die Anlagedaten mit einem Spezialprogramm überprüft. Erst wenn die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, erhält die kommunale Bewilligungsbehörde – also die Baukommission der Gemeinde – den Entscheid.

Imhof betont, dass die Anlagen auch später im Betrieb kontrolliert werden. Weiter führe das Amt für Umweltschutz jährlich Stichprobenkontrollen durch, bei denen die Anlagen direkt vor Ort überprüft werden.

Weitere Infos zum Thema gibt es unter e-smogmessung.ch und www.funksender.ch.