ALTDORF: Urner Regierung muss Bericht zur Nutzung des Alpbachs erstellen

Bevor über die Nutzung der Wasserkraft des Alpbachs in der Urner Gemeinde Erstfeld entschieden wird, muss die Regierung einen Bericht erstellen. Dieser soll unter anderem aufzeigen, was ein Kraftwerk für das Trinkwasser bedeuten würde. Der Landrat überwies am Mittwoch ein entsprechendes Postulat.

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Der Alpbach im Erstfeldertal. (Bild: Elias Bricker (23. Juni 2017))

Der Alpbach im Erstfeldertal. (Bild: Elias Bricker (23. Juni 2017))

Daniel Furrer (CVP) und fünf weitere Landräte aus Erstfeld forderten vom Regierungsrat, für die Nutzung der Wasserkraft am Alpbach sei ein von der ortsansässigen Bevölkerung akzeptierbares Projekt zu favorisieren. Der qualitative und quantitative Schutz der Quellen müsse garantiert und ausgewiesen werden.

Die Nutzung des Alpbachs zur Energieerzeugung ist seit Jahren umstritten. Im Vorjahr hatte Landrat Christian Arnold (SVP) in einer Motion verlangt, bis Ende 2017 müsse ein Konzessionsgesuch vorliegen. Die Motion wurde aber nicht erheblich erklärt.

Die SVP-Fraktion stellte sich denn auch gegen das Postulat. Mit diesem würde dem Volk Sand in die Augen gestreut, begründete Arnold. Man könne der Verwaltung die Arbeit ersparen. Zudem gingen Wasserzinsen und KEV-Beiträge verloren.

Das sah die Ratsmehrheit anders. Sie überwies das Postulat mit 42 gegen 15 Stimmen bei einer Enthaltung.

Nutzung im Winter möglich

Der Alpbach soll in einer Doppelnutzung sowohl als Energie- als auch als Trinkwasserlieferant erhalten bleiben. Der Regierungsrat muss nun in einem Bericht nicht nur die Variante ab den Bodenbergen prüfen, sondern auch eine Nutzung des Alpbachs ab Schopfen.

Bei beiden Varianten sollen die gesetzliche Konformität, der qualitative und quantitative Schutz der Trinkwasserquellen, die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit ausgewiesen und auf vergleichbarem Niveau aufgezeigt werden. Zudem soll die bewährte Form des Kraftwerks als Partnerwerk mit Einbezug der Standortgemeinde im Vordergrund stehen.

Der Regierungsrat hatte in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass eine Doppelnutzung - anders als im Postulat erwähnt - auch in Wintermonaten problemlos möglich wäre. Es stehe wegen der Trinkwassernutzung lediglich etwas weniger Wasser für die Energieerzeugung zur Verfügung.


sda