Nach dem Urner Obergericht hat nun auch das Bundesgericht die von Kanton und Korporation Uri eingeklagte Lieferpflicht der Kraftwerk Göschenen AG (KWG) zugunsten des Kantons Uri vereint. Es wies die Beschwerde vollumfänglich als unbegründet ab.
Mit seinem Entscheid habe das Bundesgericht jene Auslegung der Göscheneralpkonzession bestätigt, wie sie von der Kraftwerk Göschenen AG (KWG) und ihren energiebeziehenden Partnern, der SBB und der Centralschweizerischen Kraftwerke AG, vertreten werde, teilte die KWG am Donnerstag mit. Für diese habe das Urteil keine negativen finanziellen Auswirkungen.
Die bereits über 50 Jahre dauernde Partnerschaft mit Kanton und Korporation habe unter der Klage gegen die KWG während der letzten fünf Jahre gelitten, heisst es weiter. Die KWG und ihre Partner zeigten sich aber offen, die langjährige Zusammenarbeit mit Kanton und Korporation partnerschaftlich fortzuführen und ihren Beitrag zur Urner Stromzukunft zu leisen.
(sda)