Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Ein Kroate darf zwei Jahre nicht mehr einreisen, weil er schwarz gearbeitet und Alkohol an Jugendliche verkauft hat.
Der heute 34-jährige Kroate war während Jahren regelmässig in die Schweiz eingereist, wobei er jeweils seine im Urnerland wohnhafte, ebenfalls aus Kroatien stammende Freundin besuchte, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.
Im November 2008 wurde der Kroate von der Urner Kantonspolizei dabei ertappt, wie er im Restaurant seiner Freundin an zwei Jugendliche eine Dose Bier verkaufte. Fünf Tage später hatte er wieder Pech: Er wurde bei einer Kontrolle im Restaurant seiner Freundin der Schwarzarbeit überführt.
Der Kroate wurde postwendend des Landes verwiesen. Später erliess das Bundesamt für Migration auf Antrag des Migrationsamts des Kantons Uri ein Einreiseverbot. Dagegen rief der Kroate das Bundesverwaltungsgericht an. Die Richter in Bern haben die zweijährige Einreisesperre nun bestätigt.
Urs-Peter Inderbitzin
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Dienstag in der Neuen Urner Zeitung.