In Uri sollen freipraktizierende Hebammen für ihre Bereitschaftsdienste vom Kanton eine pauschale Entschädigung erhalten. Bei einer Hausgeburt sollen 400 Franken ausgerichtet werden, bei einer ambulanten Wochenbettbetreuung 200 Franken.
Der Regierungsrat hat dem Landrat eine entsprechende Verordnung unterbreitet. Die Kosten für das Wartegeld werden auf 68'000 Franken geschätzt. Die Bereitschaftsentschädigung soll ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit der Vorlage erfüllt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments, das 2016 eine entsprechende Motion überwiesen hatte.
Hebammen müssen für Schwangere ab der 37. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr abrufbar und während der Wochenbettpflege insbesondere in den ersten Tagen in erhöhtem Umfang einsatzbereit sein. In Uri werden sie dafür bislang nicht entschädigt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gilt den Bereitschaftsdienst nicht ab.
Die Entschädigung unterstütze und fördere die freipraktizierenden Hebammen in Uri, die ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung seien, schreibt der Regierungsrat. Ohne das Wartegeld bestehe die Gefahr, dass die ambulante Wochenbettbetreuung durch Hebammen längerfristig in Uri nicht mehr angeboten werde.
Im Kanton Uri kommen pro Jahr rund 320 Kinder auf die Welt, etwa sechs davon bei Hausgeburten. Gegen 80 Prozent der Mütter nehmen eine Wochenbettbetreuung durch Hebammen in Anspruch. (sda)