Statt einer Firma aus Sarnen hat nun ein Berner Oberländer Unternehmen den Zuschlag für die Reinigung erhalten – dank eines Gerichtsurteils.
Der Gang vor Gericht für die Reinigung des Gotthard-Basistunnels hat sich für eine Berner Putzfirma gelohnt. Das ehemals unterlegene Unternehmen aus Frutigen erhält den Auftrag nun doch, nachdem die SBB die Ausschreibung wiederholt hatten.
Der Zuschlag war im Sommer 2016 ursprünglich an die auf Kanalreinigung und -unterhalt spezialisierte Firma ISS Kanal Services AG in Sarnen gegangen. Die Sarner Firma hat den SBB angeboten, die Putzarbeiten im Gotthard-Basistunnel für eine Dauer von fünf Jahren für 6,6 Millionen Franken zu erledigen, wie die «Berner Zeitung» Ende letzten Jahres schrieb. Die Offerte der Firma Brügger aus Frutigen war eine Million Franken höher.
Gegen die Vergabe erhob die Brügger GmbH, die bereits die Reinigung des Lötschberg-Basistunnels besorgt, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Konkurrentin sei zwar günstiger, habe aber noch nie einen Eisenbahntunnel gereinigt und hätte daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen, so die Beschwerde. Das sahen auch die Richter so.
Für das neue Verfahren, das die SBB in der Folge lancierten, schloss sich die Berner Oberländer Firma in einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Bauriesen Implenia zusammen – und erhielt den Auftrag. Firmenchef Beat Brügger bestätigt auf Anfrage eine Meldung der «Berner Zeitung» von gestern. Insgesamt waren drei Angebote eingegangen. Die wirtschaftlich günstigste Offerte setzte sich durch. Der Preis beläuft sich nun auf 3,5 Millionen Franken für fünf Jahre. «Weil wir wussten, dass es wieder bei Null startet, haben wir beim zweiten Anlauf preislich gekämpft», sagt Brügger. Man habe die Offerte stark nach unten angepasst. Der Rechtsstreit koste das Unternehmen zudem mehrere tausend Franken.
Gemäss der auf dem Beschaffungsportal simap.ch publizierten Ausschreibung geht es um die Reinigung des Gotthard-Basistunnels und der unterirdischen Zugangsstollen und Nebenbauwerke. Die Anlagen sind über 150 Kilometer lang. Die nun unterlegenen Anbieter können gegen den Beschluss Beschwerde einreichen. (sda/red)