Das Landgericht Ursern hat einen 49-jährigen Mann wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Beschuldigte war Pächter des Hotel Alpina in Andermatt und hatte dort 2012 Feuer gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil blieb das Landgericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert hatte.
Der Beschuldigte muss der Versicherung einen Schadenersatz von knapp 460'000 Franken zahlen und Verfahrenskosten von 8500 Franken übernehmen. Die Probezeit für die Haftstrafe beträgt vier Jahre.
Die Versicherungsgesellschaft hatte zudem eine Adhäsionsklage im Umfang von 1,4 Millionen Franken geltend gemacht. Sie muss einen Teil der Schadenersatzforderung nun auf dem Zivilweg einfordern.
Beim Brand hatte sich nur das Wirtepaar im Hotel befunden.
sda