Die Wahl des Rektors des Kollegis verzögert sich. Die vorgeschlagene Person zog ihre Bewerbung zurück aufgrund von Kritik aus Lehrerkreisen.
Bruno Arnold
Der Rektor der Kantonalen Mittelschule Uri, Ivo Frey, hat im Januar seine Demission per Ende Juli 2015 eingereicht. Der Nachfolger wird auf Antrag des Mittelschulrates vom Regierungsrat gewählt. Nach der Ausschreibung und nach Ablauf der Bewerbungsfrist führte der Wahlausschuss, in dem auch die Lehrerschaft der kantonalen Mittelschule vertreten war, verschiedene Gespräche mit Kandidaten. Zwei Personen wurden einem Assessment unterzogen, worauf sich der Wahlausschuss im vergangenen April für eine der beiden Personen entschied.
Wie Bildungsdirektor Beat Jörg gestern auf Anfrage festhielt, ist die Wahl des neuen Rektors trotzdem noch nicht erfolgt. Dies hat nicht zuletzt mit dem vorgeschriebenen Verfahren zu tun. Aufgrund von Artikel 34 der Mittelschulverordnung ist die Konferenz der Lehrpersonen bei der Besetzung der Schulleitung anzuhören. Dieses Recht respektive die Reaktionen aus Kreisen der Lehrpersonen zum Vorschlag des Wahlausschusses haben denn auch zur Verzögerung geführt.
«Die Lehrerkonferenz äusserte sich sehr kritisch zur vorgeschlagenen Person, worauf diese ihre Bewerbung zurückzog», bestätigte Jörg entsprechende Recherchen unserer Zeitung. Fakt ist: Jede Lehrperson hatte die Möglichkeit, persönlich Einsicht in das nicht anonymisierte Bewerbungsdossier ihres potenziellen neuen Chefs zu erhalten selbstverständlich im Wissen um die entsprechende Diskretion respektive Schweigepflicht.
Kritisiert wurden gemäss Jörg die Internetaktivitäten der vorgeschlagenen Person, die aufgrund von Webrecherchen von Lehrpersonen zum Vorschein gekommen waren. «Diese Aktivitäten des Kandidaten hätten zu einer unnötigen Belastung für die Ausübung der Tätigkeit als Rektor führen können», so Jörg. Details wollte der verantwortliche Bildungsdirektor nicht nennen. Um Spekulationen vorzubeugen: Gemäss verlässlichen Quellen handelte es sich dabei weder um strafrechtlich relevante Aktivitäten noch um Handlungen, die gängige gesellschaftliche Normen sprengen. Konkret ging es um das Herunterladen eines Youtube-Videoclips, der Gäste bei einer Fete an einer Strandbar zeigt den sommerlichen Temperaturen entsprechend gekleidet. Die betroffene Person soll die Musik des Videoclips für den persönlichen Gebrauch genutzt haben.
Dass die ganze Lehrerschaft der Mittelschule Einsicht in das Bewerbungsdossier erhielt, ist laut des Rechtsprofessors Thomas Geiser der Universität St. Gallen «hochgradig unüblich». Der Arbeitsrechtler stellt klar: «Bewerbungsdossiers dürfen breiten Kreisen zugänglich gemacht werden, aber nur, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.»
Es stelle sich somit folgende Frage: Musste der Bewerber damit rechnen, dass alle Lehrpersonen sein Dossier einsehen können? «Falls kein Einverständnis gegeben wurde, ist unrechtmässig gehandelt worden», so Geiser. Beat Jörg sagte gestern: «Mit dem Angebot zur Einsichtnahme haben wir uns auf ein Rechtsgutachten des Kantons abgestützt.»
«Der Wahlausschuss selber hat keine Internetrecherchen durchgeführt», hielt Beat Jörg ausdrücklich fest. «Diesbezüglich existieren bei der kantonalen Verwaltung auch keine Richtlinien.» Man habe bei der Wahl das Resultat der intensiven Gespräche und das Ergebnis der Assessments berücksichtigt.
«Der Mittelschulrat beabsichtigt nun, der Regierung die zweite Person, die zusammen mit der ersten einem Assessment unterzogen wurde, zur Wahl vorzuschlagen», erläutert Jörg das weitere Vorgehen. «Die Exekutive wird voraussichtlich noch im Mai entscheiden, was einen Stellenantritt auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 ermöglicht.»