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Politische Kundgebungen sind trotz Versammlungsverbots legal. Doch sind sie nötig? Die Organisatoren der Coronademo vom Samstag nehmen Stellung.
Mindestens bis zum 22. Januar gelten landesweit verschärfte Coronamassnahmen. So will es das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Unter anderem dürfen sich im öffentlichen Raum maximal 15 Personen treffen. Dennoch demonstrieren am Samstag in Schwyz Coronaskeptiker. Organisiert wird die Kundgebung vom «Aktionsbündnis Urkantone – für eine vernünftige Corona-Politik». Sprecher Josef Ender nimmt Stellung.
Herr Ender, ist die Demonstration legal?
Ja, natürlich, die Kundgebung und deren Liveübertragungen in Sarnen, Stans und Altdorf sind bewilligt und legal. Laut Covid-19-Verordnung sind politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen erlaubt. Sie unterliegen keinerlei Beschränkungen bezüglich Teilnehmerzahl.
In Schwyz dürfen aber maximal 400 Personen demonstrieren.
Das stimmt. Hier gilt aus unserer Sicht eine zu strenge Auflage seitens Kantons. Auch für die Liveübertragungen sind die Teilnehmerzahlen beschränkt.
Das Aktionsbündnis Urkantone spricht sich gegen die Maskenpflicht aus. Wird diese dennoch eingehalten?
Ja, wir werden alle Auflagen einhalten. Wir werden sogar Protestmasken an die Teilnehmer verteilen.
Gilt die Maskenpflicht auch für die Redner?
Zunächst wurde die Bewilligung mit einer Maskenpflicht für Redner ausgestellt. Dagegen haben wir erfolgreich eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Am Samstag dürfen unsere Redner ohne Maske auftreten. Ausnahmen gibt es auch für Teilnehmer mit ärztlicher Dispens.
Dann hält man sich auch an den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern?
Auch darauf werden wir als Veranstalter hinweisen. Wegen des Mindestabstands wird uns auch die maximale Teilnehmerzahl von 400 Personen vorgeschrieben.
Wegen des Coronavirus empfiehlt das BAG, soziale Kontakte möglichst gering zu halten. Ist die Kundgebung vor diesem Hintergrund sinnvoll?
Die Kundgebung ist dringend notwendig. Denn ohne freie Meinungsäusserung und ohne Versammlungsfreiheit funktioniert eine Demokratie nicht. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Empfehlung des BAG um eine politisch motivierte Erziehungsmassnahme, die für freie Schweizer Bürger unwürdig ist.