Landrat
Neues Gesetz zum Datenschutz kommt jetzt vors Urner Volk

Der Landrat verzichtet auf eine zweite Lesung. Die Vorlage der Regierung wurde in vier Punkten leicht angepasst.

Florian Arnold
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The_burtons / Moment RF

«Dem Datenschutz kommt immer eine grössere Bedeutung zu», so sagte es Andreas Bilger (CVP/Mitte, Seedorf) im Rahmen der Landratssession vom Mittwoch. «Es ist deshalb wichtig, dass Uri die Rechtsgrundlagen dafür anpasst.» Der Landrat hat am Mittwochnachmittag die Totalrevision des «Gesetzes über den Schutz von Personendaten» mit 58 Stimmen (1 Enthaltung) gutgeheissen. Nach der Mittagspause wurde beschlossen, auf eine zweite Lesung zu verzichten. Zuvor hatte der Landrat die Vorlage der Regierung in vier Punkten leicht korrigiert.

Amtsverbot herausgestrichen

Das Gesetz enthält das Anforderungsprofil an den kantonalen Datenschützer. Die Regierung hatte vorgeschlagen, dass die beauftragte Person «kein anderes öffentliches Amt und keine leitende Funktion in einer politischen Partei» innehaben dürfte. Dieser Passus wurde jedoch nun auf Antrag der Justizkommission gestrichen. Genügen würde die Formulierung, dass die Person selbstständig, unabhängig, unparteilich und ohne fachliche Weisungsgebundenheit sein soll, so Kommissionspräsident Marco Roeleven (FDP, Altdorf).

Trotzdem bleibt die beauftragte Person eingeschränkt, etwa was ihre Nebenbeschäftigungen betrifft. Céline Huber (CVP/Mitte, Altdorf) verlangte diesbezüglich eine Präzisierung. Die beauftragte Person darf ein öffentliches Amt, eine Nebenbeschäftigung oder eine allfällige zusätzliche Erwerbstätigkeit nur mit der Bewilligung der Regierung annehmen. Der Vorschlag wurde mit 41 zu 22 Stimmen gutgeheissen.

Georg Simmen (FDP, Realp), selbst ehemaliger Datenschutzbeauftragter, warnte davor, zu viele Einschränkungen festzulegen. Denn neu wird der Aufwand für die Datenschützerin oder den Datenschützer gerade mal auf 40 Prozent geschätzt (vorher 20). In Simmens Augen wird ein Konkordat mit anderen Kantonen die beste Lösung sein. Justizdirektor Daniel Furrer bestätigte, dass eine solche Lösung ebenfalls kompatibel mit dem Gesetz wäre.

Regierung kann Amt aufheben

Ein Antrag von Chiara Gisler (SP, Altdorf) scheiterte. Sie wollte, dass die beauftragte Person bei Amtspflichtverletzungen oder fachlichem Ungenügen vom Landrat mit einer Zweidrittelmehrheit abgesetzt werden könnte. Mit 52 zu 10 Stimmen wurde dieser Vorschlag verneint, hingegen zugunsten des Vorschlags der Justizkommission. Der entsprechende Absatz lautet darauf, dass die Regierung die beauftragte Person vor Ablauf der Amtsdauer ihres Amtes entheben kann, und zwar für vorsätzliche oder grobfahrlässige Amtspflichtverletzungen oder wenn die Person die Fähigkeit verloren hat, das Amt auszuüben (etwa durch Krankheit). Diese Formulierung hatte Chiara Gisler für «zu offen» gehalten, sie lasse Spielraum für Willkür. Dies sah die Mehrheit des Rats anders.

Die Fraktionen waren sich jedoch ziemlich einig. Auch die Regierung konnte sich mit den Anpassungen anfreunden, wie Justizdirektor Daniel Furrer ausführte. Für ihn war klar: «Wir haben Handlungsbedarf, auch aufgrund der Bundesgesetzgebung.» Das neue Gesetz lehne sich denn auch an den Bund an und sei als schlankes Rahmengesetz zu verstehen. Alois Arnold (SVP, Bürglen, 1981) betonte, der SVP-Fraktion sei wichtig, dass der Datenschutz so schlank wie möglich gehalten werde. «Die Mehrkosten müssen im Griff behalten werden.»