Eine 53-jährige Frau hat ihre Stieftochter nicht ermordet, aber den Ehemann vorsätzlich getötet. Das Obergericht hat das Urteil des Landgerichts auf den Kopf gestellt.
Die Angeklagte wurde vom Obergericht schuldig gesprochen, ihren Ehemann im Juni 2000 vorsätzlich getötet zu haben. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Landgericht hatte die Frau im Mai 2007 vom Vorwurf des Mordes an ihrem Ehemann freigesprochen.
Für einen Freispruch entschied sich das Obergericht hingegen betreffend Anklage des Mordes durch Unterlassen an ihrer Stieftochter. Die schwerstbehinderte Frau war im Januar 2000 im Alter von 37 Jahren gestorben. Das Landgericht hatte die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Täterin in diesem Punkt schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Angerechnet werden ihr die bisherigen 165 Hafttage.
Bruno Arnold
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