Private Kesb-Mandatsträger sollen nicht mehr anderthalb Jahre auf Antwort und Geld warten müssen. Dies verspricht die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage.
Für die Mandatsführung setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) neben der Berufsbeistandschaft Uri auch private Mandatsträger (Primas) ein. Im Abstand von maximal zwei Jahren müssen diese der Kesb einen periodischen Bericht zur Genehmigung einreichen. «Von den Mandatsträgern wird die fristgerechte Einreichung des Berichts verlangt», hielt Landrätin Claudia Gisler (CVP, Bürglen) in einer am 23. Oktober 2019 eingereichten Kleinen Anfrage an die Regierung fest. «Auf dessen Genehmigung sowie die Entschädigung und den Spesenersatz müssen die Primas aber mehr als anderthalb Jahre warten.»
In ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort hält die Regierung fest, dass die privaten Mandatsträger an der Jahresveranstaltung vom 20. November 2018 aus erster Hand über die Rückstände im Revisorat informiert worden seien. «Darüber hinaus erfolgte keine weitere allgemeine Information», schreibt die Regierung. «Individuelle Rückfragen beziehungsweise Reklamationen hingegen hat die Kesb stets beantwortet.»
Der Einsatz von privaten Mandatsträgern bilde einen wichtigen Pfeiler des Erwachsenenschutzes. Die Regierung betont denn auch:
«Die Kesb ist auf deren Engagement angewiesen, denn diese leisten den schutzbedürftigen Personen einen grossen Dienst und sind eine wichtige Unterstützung.»
Aus diesem Grund setze die Kesb auch alles daran, um dieser für alle Seiten unbefriedigenden Situation Herr zu werden. In den vergangenen Monaten seien deshalb verschiedene Massnahmen umgesetzt worden. Erwähnt werden in der Antwort konkret:
«Um solche Pendenzenstaus in Zukunft zu vermeiden, wurde bereits im Juli 2019 ein neues Revisionskonzept erarbeitet und eingeführt», schreibt die Regierung. «Neu wird nicht mehr in jedem Einzelfall eine Vollprüfung durchgeführt, sondern nur noch in klar definierten Fällen oder bei hohen Risiken. Ansonsten erfolgt eine nach Risiken differenzierte Stichprobenprüfung.» Das führe, bezogen auf den einzelnen Bericht, zu einer spürbaren Reduktion des Bearbeitungsaufwands. «Die Kesb geht davon aus, dass nach dem neuen Konzept etwa 80 Prozent der Berichte und Rechnungen nur noch stichprobenweise geprüft würden.»
«Ausserdem sollen bei der Genehmigung von Bericht und Rechnung alle vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Prozess zu beschleunigen», hält die Regierung weiter fest.
«Erste Erfolge dieser Massnahmen sind bereits spürbar», betont die Regierung. «Bei neu eingehenden Berichten konnte die Bearbeitungszeit deutlich reduziert werden. Für das Jahr 2020 wurde eine interne Zielvorgabe definiert, wonach die Berichte ab Eingang bei der Kesb innerhalb von sechs Monaten geprüft und genehmigt sein sollen.
Weitere Optimierungsmöglichkeiten sieht die Kesb gemäss Antwort der Regierung ausserdem bei der Ausbildung respektive beim Coaching der privaten Mandatsträger, bei der Vereinfachung der Arbeitsgrundlagen und in der engeren Zusammenarbeit mit der Berufsbeistandschaft Uri bei der Erarbeitung der massgebenden Vorgaben. Und schliesslich hält die Regierung fest:
«Bearbeitungsdauern von eineinhalb Jahren und mehr sollen damit der Vergangenheit angehören.»