Der Urner Polizeikommandant Reto Habermacher (62) wird per 1. Oktober 2016 Direktor des Schweizerischen Polizei-Instituts (SPI) in Neuenburg. Gewählt wurde er vom SPI-Stiftungsrat, der vom ehemaligen Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster präsidiert wird und dem Habermacher selber ebenfalls angehört.
bar. Uster seinerseits hat im Frühjahr von der Urner Regierung den Auftrag erhalten, die Befangenheit von Polizist M. im Zusammenhang mit dem Fall Ignaz Walker und mögliche diesbezügliche Fehlentscheide von Habermacher zu klären. Im September 2015 sind die Abklärungen Usters sistiert worden, um zuerst den Entscheid des Obergerichts im Fall Walker abzuwarten.
Das Urner Volk scheine zum plötzlichen Abgang des unter Beschuss geratenen Polizeikommandanten wirklich noch ein paar offene Fragen zu haben, sagte Marlies Rieder (CVP, Altdorf) am Mittwoch im Landrat. Sie stellte der Regierung deshalb die folgenden beiden konkreten Fragen:
«Nach dem Entscheid, einen externen Fachmann beizuziehen, entschied sich die Regierung, Hanspeter Uster anzufragen, einen bestens qualifizierten und äusserst fachkompetenten Begutachter», erklärte Frau Landammann Heidi Z’graggen in ihrer Antwort. Vor der Erteilung des Mandats habe Uster die Regierung darauf hingewiesen, dass er mit Habermacher im SPI-Stiftungsrat sitze (siehe auch Neue UZ vom 27. November). «Die Besorgnis einer Befangenheit bestand aber nicht», so Z’graggen. «Es ist nämlich zu beachten, dass bei Administrativuntersuchungen in aller Regel der Linienvorgesetzte das Verhalten des Unterstellten begutachtet. Mit dem externen Mandat ist der Regierungsrat also sogar über das bei Administrativuntersuchungen übliche Vorgehen hinausgegangen.» Die Regierung habe trotz des Wissens um die Verbindungen der beiden SPI-Stiftungsräte auf Uster gesetzt, weil sie davon ausgegangen sei, «dass mit dieser Begutachtung die bestqualifizierten Ergebnisse erreicht werden».
«Die Regierung wird nach Abschluss der Verfahren im Fall Walker über die Aufhebung der Sistierung entscheiden und einen geeigneten Experten mit der Weiterführung des Audits beauftragen», schilderte Z’graggen das geplante Vorgehen. «Dieser kann auf den Grundlagen von Uster nahtlos weiterfahren.»
Apropos Abschluss der Verfahren: Wie es gestern beim Obergericht Uri auf Anfrage hiess, ist das Urteil im Fall Walker nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten.