Landrat Ruedi Cathry (FDP, Schattdorf) möchte wissen, wie sich die Einführung der Mehrwertabgabe bei Ein- und Umzonungen in den Gemeinden ausgewirkt hat.
Seit 2012 ist das neue Urner Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Zusammen mit dem Richtplan wurde damit die Raumplanung in Uri neu geordnet und der eidgenössischen Gesetzgebung angepasst. Den Gemeinden wurde eine fünfjährige Frist zur Anpassung der geltenden Nutzungspläne und der damit verbundenen Vorschriften gesetzt.
Der Landrat hat sich letztmals 2016 mit einer Aktualisierung des PBG auseinandergesetzt. Diese Änderung ist 2017 in Kraft worden. Im Wesentlichen ging es dabei um die Einführung einer Mehrwertabgabe bei Ein- und Umzonungen und um ein gesetzliches Kaufrecht als Instrument gegen die Baulandhortung.
Der Landrat stellte bei der Beratung der Gesetzesrevision im August 2016 fest, dass es zum damaligen Zeitpunkt in den Urner Gemeinden grundsätzlich noch genügend Baulandreserven habe. Einzelne Gemeinden mussten sogar ihre zu hohen Baulandreserven bewirtschaften und zu reduzieren. «Seit der Gesetzesänderung wurden verschiedene Gemeinden mit dieser Thematik konfrontiert», sagte Landrat Ruedi Cathry (FDP, Schattdorf) gestern bei der Begründung einer Interpellation, in der er Fragen zur Funktionalität der vom Volk im Mai 2017 genehmigten Gesetzesänderung aufwarf. «So sollen teilweise auch bei bevorstehenden Einzonungen äquivalente Auszonungen erreicht werden müssen.» Cathry zeigte sich überzeugt, dass die Einführung der erwähnten finanziellen Instrumente respektive Mehrwertabgaben und Minderwertentschädigungen «sicher grosse Herausforderungen» mit sich brächten. «Auch ist die Thematik, wie bei einer allfälligen Auszonung damit umgegangen wird, ist nicht einfach.» Auch in andern Kantonen habe sich gezeigt, dass diese Gesetzesumsetzung respektive die erwartete Praktikabilität sehr schwierig sein könne.
Bezug nehmend auf die Gesetzesrevision, stellt Cathry der Regierung folgende Fragen: