Im Zuge der Agrarpolitik 2014–2017 könnten 25 Urner Landwirtschaftsbetriebe ihren Gewerbestatus verlieren. Landrat Daniel Furrer will dies mit einer Motion verhindern.
Carmen Epp
Daniel Furrer (CVP, Erstfeld) machte am Mittwoch im Landrat auf eine Folge der Agrarpolitik 2014–2017 für die Urner Landwirtschaft aufmerksam: So sei die Mindestgrösse der Landwirtschaftsbetriebe angehoben worden, die nötig ist, um als Gewerbe zu gelten. Das führt gemäss Furrer dazu, dass schätzungsweise 25 der ungefähr 330 Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Uri ihren Gewerbestatus verlieren könnten.
Das könne jedoch noch abgewendet werden, so Furrer. Der Bund räume den Kantonen Spielraum ein, diese Vorgaben an die kantonalen Bedürfnisse anzupassen. Das will der Erstfelder CVP-Landrat mit einer Motion anstossen. Zusammen mit Zweitunterzeichner Alois Arnold (SVP, Bürglen) ersucht er den Regierungsrat darum, die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe anzupassen und die entsprechende Gesetzgebung dem Landrat vorzulegen.
Eine Einheit zur Bemessung der Betriebsgrösse in der Landwirtschaft ist die sogenannte Standardarbeitskraft (SAK), die aufgrund von standardisierten Faktoren berechnet wird, die auf Bundesebene vorgegeben werden. Im Zuge der Agrarpolitik 2014–2017 wurden die Faktoren für die Berechnung der SAK an den technischen Fortschritt angepasst und zum Teil reduziert.
Furrer fordert mit seiner Motion, die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe von 1 auf 0,8 SAK zu senken. Damit soll der Kanton Uri den Spielraum nutzen, um die Mindestgrösse zu senken, damit dieselben Betriebe wie bis anhin den Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes behalten. «So wird die rechtliche Sicherung der bisherigen landwirtschaftlichen Familienbetriebe im Sinne einer nachhaltigen und unternehmerischen Landwirtschaft erreicht», hielt Furrer weiter fest.
Damit würde der Kanton Uri nicht allein dastehen, betonte der CVP-Landrat. Bisher hätten bereits die Kantone Ob- und Nidwalden, Luzern, Schwyz, Glarus, Tessin, Bern, Genf, Jura, Solothurn und beide Appenzell eine solche Anpassung in ihrer kantonalen Gesetzgebung vor- genommen.