Es liegt in der Verantwortung von Grundeigentümern, dass Hecken den Verkehr nicht behindern oder gefährden.
(ml) Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Dies geht aus einer Mitteilung der Baudirektion Uri hervor. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Baudirektion bittet Grundeigentümer, die gesetzlichen Bestimmung einzuhalten, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.