Seit Jahrzehnten treten rund zwei Drittel der Schüler ins Gymnasium und mehrheitlich ins Niveau A (früher Sek) über, während ein Drittel die Werkschule und mehrheitlich das Niveau B (früher Real) besucht. Dieser Trend setzt sich auch 2019 fort.
Im Kanton Uri regelt das Reglement über den Übertritt der Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) die eignungsgemässe Zuweisung eines Kindes von der 6. Klasse der Primarstufe in die Oberstufe und in die 1. Klasse des Gymnasiums sowie den Wechsel zwischen den verschiedenen Schultypen der Oberstufe.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen findet der Übertritt in Uri prüfungsfrei und ohne fixen Grenzwert bei den Noten statt. Die Noten sind zwar ein wichtiges Kriterium, bestimmen die Zuweisung aber nicht allein. Die Lehrperson trifft den Entscheid aufgrund einer ganzheitlichen, prognostischen Beurteilung des Kindes und nimmt dabei Rücksprache mit Kind und Eltern.
Per 1. März 2019 haben die Lehrpersonen der 6. Primarklassen insgesamt 361 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zugewiesen (Vorjahr: 375). Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schultypen oder Niveaus: Werkschule (4 Schüler), Grundansprüche/Niveau B (107), erweiterte Ansprüche/Niveau A (190), und Gymnasium (60). Das geht aus einer Mitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) hervor.
Wie seit Jahren üblich, machen die Zuweisungen in die Werkschule und in Schultypen oder Niveaus mit Grundanforderungen rund ein, die Zuweisungen ins Gymnasium und die Schultypen oder Niveaus mit erweiterten Anforderungen rund zwei Drittel aus. Auffallend seien die divergenten Bewegungen zwischen dem Gymnasium und den erweiterten Anforderungen.