Die Justizkommission des Urner Landrats unterstützt die Einführung des «Doppelten Pukelsheim» als Wahlsystem für grössere Gemeinden. Allerdings soll bis und mit vier Sitzen das Majorz-System gelten.
Die landrätliche Justizkommission will den Vorschlag der Regierung zur Änderung des Wahlsystems korrigieren. Die Regierung schlägt vor, dass in Gemeinden, denen drei und mehr Landratssitze zustehen, künftig im Wahlsystem «Doppelter Pukelsheim» gewählt wird, in kleineren Gemeinden soll das Majorzsystem gelten. Die Justizdirektion möchte nun einführen, dass auch für Gemeinden mit drei oder vier Sitzen das Majorzsystem gelten soll. Dies schlägt sie dem Landrat in ihrem Antrag vor.
Das neue Wahlgesetz soll am 1. Oktober 2019 in Kraft treten und würde somit für die kommenden Landratswahlen vom Frühjahr 2020 gelten. Der Landrat befindet über das Geschäft am 13. Februar. Das letzte Wort hat das Volk an der Urne.