Da Wald und Wiesen ausgetrocknet sind, gilt in Luzern und Zug ab sofort ein generelles Feuerverbot. Bislang weniger streng sind die Massnahmen der anderen Kantone.
Carole Gröflin, Mitarbeit: Bruno Arnold, Luc Müller
Seit zwei Wochen sind Temperaturen über 30 Grad in der Region an der Tagesordnung. Regen fiel lange keiner mehr – zu lange. Wald und Wiesen sind ausgetrocknet und dürsten nach Wasser. Doch das erlösende Nass lässt weiter auf sich warten: «Am Freitagabend kann ein leichter Schauer von den Alpen her die Zentralschweiz erreichen», sagt Urs Graf, Meteorologe bei Meteo Schweiz. Mehr als ein kurzes Sommergewitter sei derzeit nicht voraussehbar. Die Temperaturen gehen am Wochenende leicht zurück (siehe Grafik), einzelne lokale Gewitter sind möglich. Das ist aber zu wenig: «Um die Situation in den Wäldern zu entschärfen, braucht es mindestens zwei bis drei Tage Regen», sagt Peter Gautschi, Obwaldner Feuerwehrinspektor. Um der Gefahr eines Waldbrandes vorzubeugen, setzen alle Zentralschweizer Kantone derzeit die Gefahrenstufe auf 4 («gross»).
Zusätzlich erlässt jeder Kanton individuelle Massnahmen: Die Kantone Luzern und Zug haben gestern ein generelles Feuerverbot verhängt. «Ich war am Mittwoch im Entlebuch, und dort ging eine leichte Bise», sagt Silvio Covi, Luzerner Fachleiter Schutzwald. Wind sei besonders gefährlich, wenn der Waldboden derart trocken sei: «Da kann ein Funke schnell überspringen und einen Brand auslösen.» In den zwei Kantonen ist nun verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Zudem dürfen keine Grillstellen im Freien oder Einweggrills mehr benutzt werden. Hinzu kommt das Verbot, Feuerwerk, Heissluftballone oder sogenannte Himmelslaternen steigen zu lassen.
Weiterhin erlaubt ist es, im eigenen Garten oder auf dem Balkon mit Gas oder Holzkohle zu grillieren. Auf einen Grillabend verzichten müssen derzeit Personen, die in einer Feuerschale mit Holz im eigenen Garten ein Feuer entfachen wollten. «Bei offenen Feuern ist der Funkensprung das Problem.»
Ähnlich verhält es sich im Kanton Zug: «Wir haben jetzt schon öfters Telefonate erhalten, ob man am See grillieren darf», erklärt Marco Cervini, stellvertretender Feuerwehrinspektor des Kantons Zug. Und was gilt? «Auch am See ist kein Feuer erlaubt – weil der Funkenflug die grosse Problematik ist. Auch am Gewässer gibt es Bäume oder Gestrüpp, das durch Funken entzündet werden könnte.» Aber: Bei windarmen Verhältnissen ist ein kontrolliertes Grillfeuer auf befestigten Plätzen – ein betonierter Boden ist aber Pflicht – in Siedlungsgebieten erlaubt, wie das Amt für Feuerschutz mitteilt.
Der Kanton Obwalden hat gestern ebenfalls ein Feuerverbot erlassen. Dies allerdings mit Ausnahmen: Er verbietet offenes Feuer lediglich in Wäldern und an Waldrändern. Feuerwerke dürfen nur mit 200 Meter Abstand zum Wald gezündet werden. Ein solch weniger striktes Verbot will auch Nidwalden heute verhängen. Für den Kanton Schwyz zeichnete sich gestern ebenfalls ein generelles Feuerverbot ab. Den definitiven Entscheid wollen die Behörden heute bekannt geben, wie Theo Weber, Vorsteher des Amts für Wald und Naturgefahren, gestern auf Anfrage mitteilte. Man wolle noch den aktuellen Wetterbericht abwarten.
Auch im ganzen Kanton Uri ist die Gefahr von Wald- und Flurbränden erhöht. Die Sicherheitsdirektion hat deshalb mit Gültigkeit ab heute Freitag, 9 Uhr, die Gefahrenstufe von 3 auf 4 erhöht. Damit erlässt Uri die gleichen Massnahmen wie Ob- und Nidwalden.
Aufgrund der gestern vorgenommenen Lagebeurteilung und der am Abend erwarteten Gewitter wollten die Verantwortlichen der Urner Fachstellen des Amts für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat der Sicherheitsdirektion mit der nun beschlossenen Massnahme eigentlich noch bis zu Beginn der kommenden Woche zuwarten. «Mit dem ab sofort geltenden Feuerverbot reagieren wir jedoch auf das Vorgehen der übrigen Zentralschweizer Kantone, die bereits Gefahrenstufe 4 erklärt haben», hielt Feuerwehrinspektor Bruno Achermann gestern auf Anfrage fest. «Es würde ja kaum Sinn machen, wenn beispielsweise auf der Schwyzer Seite des Riemenstaldnerbachs in Sisikon ein Feuerverbot gelten würde, nur wenige Meter weiter südlich auf Urner Kantonsgebiet aber nicht.»
Die Zentralschweizer Kantone sprechen sich jeweils ab, wenn es um die Waldbrand-Gefahrenstufen und die dazugehörigen Massnahmen geht. Diese Kooperation ist jedoch schwierig: «In einem Kanton ist das Feuerwehrinspektorat zuständig, in einem anderen der Forstdienst und im dritten die Justizdirektion. Da ist die Koordination besonders anspruchsvoll», erläutert Covi.