Das Totfahren oder Verletzen eines Wildtieres muss der Polizei gemeldet werden. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar. Folgendes ist zu tun:
Generell wird Autofahrern empfohlen, in der Nacht sowie in Waldnähe besonders vorsichtig zu fahren und aufmerksam auf Signaltafeln zu achten. Kommt es dennoch zum Unfall, können die finanziellen Folgen laut dem Schweizerischem Versicherungsverband mit einer Teilkaskoversicherung gedeckt werden.
rem